Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Führung und Personal - Sonstiges, Note: 1,7, Universität Hamburg (Fachbereich Sozialökonomie), Sprache: Deutsch, Abstract: Nach dem Gesetz kommt ein Arbeitsvertrag ganz selbstverständlich durch zwei Übereinstimmende Willenserklärungen laut §§ 145 ff BGB zustande. § 611 Abs. 1 BGB definiert das Arbeitsverhältnis als ein gegenseitiges Schuldverhältnis. Der Arbeitnehmer ist zur Leistung (Arbeit mittlerer Güte) der im Arbeitsvertrag geregelten Dienste, der Arbeitgeber zur Zahlung des im Arbeitsvertrag vereinbarten Lohns verpflichtet. Mit diesen Rechtsnormen ist es jedoch nicht getan. Was passiert vor der Einstellung eines Arbeitnehmers? Gibt es rechtliche Vorschriften, die schon vor dem Abschluss eines Arbeitsvertrages gelten? In dieser Ausarbeitung sollen die rechtlichen Grundlagen dargestellt werden, die sich mit Personalentscheidungen befassen. Welche rechtlichen Vorschriften gelten bei Bewerbungsverfahren? Welche rechtlichen Vorschriften gelten bei Einstellungsverfahren? Welche Rolle spielt die Gleichstellungsbeauftragte bei Personalentscheidungen? Welche Besonderheiten sind bei dem Abschluss eines Ausbildungsvertrages zu beachten? Personalentscheidungen beziehen sich weiter nicht nur auf die Einstellung zukünftiger Arbeitnehmer, sondern auch auf weiterführende Personalentscheidungen, wie die Versetzung, die Freistellung sowie die Beurteilung von Arbeitnehmern. Welche rechtlichen Normen gelten in diesen arbeitsrechtlichen Bereichen? Auch dieses soll im Folgenden ausgeführt und dargelegt werden. Das Hauptaugenmerk dieser Ausarbeitung liegt also darauf, welche rechtlichen Grundlagen und Verpflichtungen bei Personalentscheidungen gelten.
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