Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,3, Hochschule Reutlingen (Production Management), Sprache: Deutsch, Abstract: „Wer große Meister kopiert, erweist Ihnen Ehre.“ Konfuzius (551-479 v. Chr.) Die Einleitung der Seminararbeit zu diesem Thema mit einer Weisheit des chinesischen Philosophen Konfuzius zu beginnen, erscheint provokativ. Geht man jedoch davon aus, dass dieses Leitbild die Mentalität der Chinesen widerspiegelt, so kann man nachvollziehen, dass in China bis vor einigen Jahren nur wenig Mittel zur Verfügung standen, um der Markenpira-terie entgegenzutreten. „Der durch Patentrechtsverletzungen und Produktpiraterie verur-sachte Schaden belief sich allein für deutsche Unternehmen im vergangenen Jahr auf schät-zungsweise 20 bis 25 Milliarden Euro. Ein großer Teil dieser Einbußen ist auf Patent- und Eigentumsrechtsverletzungen chinesischer Unternehmen zurückzuführen.“ Innerhalb der deutschen Industrie sind neben anderen der Maschinenbau und die Kfz-Industrie betroffen. Ausländische Firmen, die in China tätig, sind suchen nach Wegen ihre Produkte und Marken zu schützen. Ein rechtliches Vorgehen scheint erschwert. „Faktisch sieht die Lage sehr schlecht aus, weil Sie fast nichts gegen Kopien machen können ... Technologischer Rechts-schutz werde ... als Zukunftsthema betrachtet.“ Diese zentrale Aussage soll in dieser Semi-nararbeit diskutiert werden. Durch den Beitritt Chinas zur WTO im Jahre 2001 und mit der Umsetzung des „Agreement on Trade-related Aspects of Intellectual Property Rights“ (TRIPS) -Abkommens stehen mehr Maßnahmen zur Verfügung, die ein effektiveres Vorge-hen gegen die Markenpiraterie in China ermöglichen. Vor diesem Hintergrund untersucht die vorliegende Seminararbeit die dem Unternehmen und Schutzrechtsinhaber aktuell zur Verfügung stehenden rechtlichen Möglichkeiten zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie. Dabei wird wie folgt vorgegangen. Im nach-folgenden ersten Teil werden die durch das TRIPS-Abkommen grundlegenden wichtigsten Änderungen bezüglich des Patent- und Markenrechts erörtert. Im zweiten Teil werden die rechtlichen Maßnahmen, die dem Schutzrechtsinhaber zur Verfügung stehen, separat nach zivilrechtlichen, behördlichen und strafrechtlichen Maßnahmen dargestellt und die Möglich-keiten durch Einschaltung der Zollbehörden erläutert. Der dritte Teil befasst sich mit einigen aus der Praxis gängigen außerrechtlichen Vorgehensweisen. Im letzten Teil der Arbeit wer-den die Ergebnisse zusammengefasst. _________ [Produktpiraten, 2005]. Vgl. [Schutz, 2005]. [Situation, 2005]. Vgl. [Markenpiraterie, 2005].