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Rechtliche Möglichkeiten und Grenzen der Automation von Verwaltungsprozessen am Beispiel der Beschaffung in der Landesvermessung Brandenburg (eBook, PDF) - Dübler, Axel
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Masterarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Sonstiges, Note: 1,3, Hochschule Schmalkalden, ehem. Fachhochschule Schmalkalden (Fakultät Wirtschaftsrecht), Veranstaltung: Studiengang Master Pubilc Administration, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Automation von Verwaltungsprozessen stellt eine komplexe Überführung von Arbeitsprozessen in eine Sachfunktion dar. Diese ist weder allein organisatorisch, noch technisch noch rechtlich isoliert umzusetzen. Es bedarf zunächst eines umfassenden Untersuchungsprozesses hinsichtlich der zu automatisierenden Arbeitsabläufe und…mehr

Produktbeschreibung
Masterarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Sonstiges, Note: 1,3, Hochschule Schmalkalden, ehem. Fachhochschule Schmalkalden (Fakultät Wirtschaftsrecht), Veranstaltung: Studiengang Master Pubilc Administration, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Automation von Verwaltungsprozessen stellt eine komplexe Überführung von Arbeitsprozessen in eine Sachfunktion dar. Diese ist weder allein organisatorisch, noch technisch noch rechtlich isoliert umzusetzen. Es bedarf zunächst eines umfassenden Untersuchungsprozesses hinsichtlich der zu automatisierenden Arbeitsabläufe und diesen innewohnenden Entscheidungskomplexitäten. Nur soweit die Entscheidungskomplexität einen in einem reinen Vollzugsmodell abbildbaren Umfang hat, kann eine Automationsfähigkeit den Grund nach gegeben sein. Eine im Umfang wirtschaftliche Automation ist dabei nur möglich, wenn bei der Bildung des für die Rechtsanwendung erforderlichen vollständigen Obersatzes bzw. der zur Sachverhaltsbeschreibung benötigten Ontologie insgesamt beherrschbare Tatbestands- und Sachverhaltsmengen abgegrenzt werden können. Die Automation von Beschaffungsvorgängen ist auch bei entsprechender Abgrenzung wegen der gegenseitigen Beeinflussung von Leistungsbestimmungs- und Vergaberecht als gestaltende Entscheidung insgesamt nicht möglich, es bedarf einer Unterteilung in die Prozesse, bei denen jeweils eine der beiden Größen konstant gesetzt werden kann. In diesem Fall werden wieder der Automation der Rechtsanwendung zugängliche Verwaltungsentscheidungen erreicht.