Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: sehr gut (16 Punkte), Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) (Studienschwerpunkt Medienrecht), Veranstaltung: Seminar Medienrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Thema der Beteiligung politischer Parteien an Medienunternehmen fand seinen Weg in die Öffentlichkeit im Rahmen der Parteispendenskandale des Jahres 2000. Dabei war die ganze Auseinandersetzung auf die Medienbeteiligung der SPD fokussiert. In dieser Arbeit soll die Problematik der Beteiligung politischer Parteien an Medienunternehmen allgemein diskutiert werden. Dabei ist es jedoch unumgänglich auf das Beispiel SPD zu verweisen. Denn zum einen ist die SPD die einzige Partei in Deutschland, die in größerem und gesamtwirtschaftlich relevantem Bereich im Mediensektor aktiv ist. Da die SPD sich sowohl in Presse und Rundfunk als auch in den neuen Medien wirtschaftlich betätigt, ist sie oft das einzige Beispiel, das zur Illustration der rechtstatsächlichen Verhältnisse herangezogen werden kann. Zum anderen ist die SPD die älteste deutsche Partei. Anhand ihrer Pressebeteiligungen lässt sich deshalb die historische Entwicklung der juristischen Regelungen des Verhältnisses zwischen Parteien und Presse besonders gut nachvollziehen. Juristische Fragen, die sich aus der Betrachtung der Eigentumsverhältnisse an Massenmedien ergeben, zerfallen ihrerseits in wirtschaftsrechtliche und verfassungsrechtliche Fragen. Im vorliegenden Fall erstreckt sich der Untersuchungsgegenstand im Bereich der Überschneidung von zwei in der modernen Demokratie - apostrophiert als Parteienstaat und Mediengesellschaft - wichtigen Rechtsbereichen: dem Parteienrecht und dem Medienrecht. Zuallererst soll, unabhängig voneinander die rechtliche Stellung von Parteien und Massenmedien dargestellt werden. Von dieser Grundlage ausgehend sollen die wichtigsten Probleme, die sich aus der verfassungsrechtlichen Stellung von Medien und Parteien im Falle der wirtschaftlichen Beteiligung politischer Parteien an Presseunternehmen ergeben, erörtert werden. Dabei wird intensiv auf Ergebnisse (rechts-)historischer Forschung zurückgegriffen. Denn das juristische Verhältnis von Parteien und Medien hat sich in einem langen historischen Prozess herausgebildet, ohne dessen Kenntnis und Berücksichtigung ein Verständnis dieser Thematik nicht möglich ist und der noch heute Gesetzgebung und Rechtssprechung grundlegend beeinflusst. Die zentrale Frage dieser Arbeit ist somit, ob und unter welchen Bedingungen die Beteiligung von Parteien an Medienunternehmen zulässig ist. Dabei wird ein Regelungsvorschlag entwickelt, der die Interessen der verschiedenen Grundrechtsträger miteinander in Einklang zu bringen sucht.
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