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Das Europäische Polizeiamt Europol ist in einen dynamischen Prozess der Weiterentwicklung der internationalen polizeilichen Zusammenarbeit eingebettet. Gregor Srock analysiert die Perspektiven für die Weiterentwicklung Europols anhand der unterschiedlichen Vorschriften von Art. 30 Abs. 2 EU-Vertrag und der europäischen Verfassung. Seine Untersuchung zeigt das Spannungsfeld zwischen der Notwendigkeit eines gemeinschaftlichen Vorgehens einerseits und einer zögerlichen Haltung der Mitgliedstaaten bei der Übertragung von Befugnissen sowie der Notwendigkeit eines hinreichend stabilen rechtlichen…mehr

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Produktbeschreibung
Das Europäische Polizeiamt Europol ist in einen dynamischen Prozess der Weiterentwicklung der internationalen polizeilichen Zusammenarbeit eingebettet. Gregor Srock analysiert die Perspektiven für die Weiterentwicklung Europols anhand der unterschiedlichen Vorschriften von Art. 30 Abs. 2 EU-Vertrag und der europäischen Verfassung. Seine Untersuchung zeigt das Spannungsfeld zwischen der Notwendigkeit eines gemeinschaftlichen Vorgehens einerseits und einer zögerlichen Haltung der Mitgliedstaaten bei der Übertragung von Befugnissen sowie der Notwendigkeit eines hinreichend stabilen rechtlichen Rahmens andererseits auf. Der Autor greift zunächst den Kontext internationaler polizeilicher Zusammenarbeit auf und stellt dann die bisherige Entwicklung Europols dar. Hauptpunkt des Buches ist die Auslegung von Art. 30 Abs. 2 EU-Vertrag. Diese bisher wenig diskutierte Vorschrift besticht nach Auffassung des Verfassers trotz zahlreicher retardierender Elemente durch perspektivische Gedanken und ist zukunftsoffen formuliert. Gregor Srock setzt sich mit den bisher erfolgten Implementierungsmaßnahmen auseinander und würdigt sie vor dem Hintergrund der Vorgaben von Art. 30 Abs. 2 EU-Vertrag. Abschließend finden sich Ausführungen zur Position Europols im Europäischen Verfassungsvertrag. Die Verfassung nimmt nach Auffassung des Autors den an sich notwendigen Schritt zur Weiterentwicklung Europols nicht vor. Allerdings ist der im Rahmen der Verfassung verbesserte Rechtschutz herauszuheben. Geboren 1975; Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Gießen und der University of Warwick; Rechtsreferendar am Landgericht Gießen; 2006 Promotion; ab August 2006 Richter auf Probe im Land Hessen.

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