Diplomarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 2,1, Rheinische Fachhochschule Köln, Sprache: Deutsch, Abstract: A. Einleitung Bei mehr als 70% der Insolvenzen - sagt eine vorjährige, im Internet veröffentliche Studie der Wirtschaftsauskunft Creditreform aus 2004 - spielen Managementfehler die entscheidende Rolle. Die Konkursanalysten unterscheiden hier nach Organisationsfehlern (26,7 %), Planungsfehlern (19,6 %), falscher Investitionspolitik (12,5 %) und mangelhaften Produkten oder Arbeiten (12,6 %). Managementfehler Organisationsfehler, falsche Investitionspolitik und mangelhafte Arbeiten schädigen auch Unternehmen, die zu sozial denken und sich nicht früh genug von Mitarbeitern trennen. Versagt das Management im operativen Geschäft, holt in Deutschland ein strukturelles Manko viele Unternehmen ein: In keinem anderen EU - Land ist die Eigenkapitalquote der Unternehmen so niedrig wie hier. Banken zeigen sich seit der Verschärfung der Regelungen zur Bankenaufsicht im Rahmen des Basel II Abkommens bei der Kreditvergabe immer zurückhaltender. Die Ursachen für Insolvenzen sind vielfältig, die Fakten verheerend. Zwar ging 2005 die Zahl der Unternehmensinsolvenzen erstmals seit einem halben Jahrzehnt deutlich zurück, bei 37.900 Insolvenzen in Deutschland hat das deutsche Management jedoch kaum Anlass, sich in Sicherheit zu wiegen. Bei persönlich haftenden Gesellschaftern und Geschäftsführern folgt der Firmeninsolvenz sehr häufig wegen der persönlichen Haftung auch die private und damit ein sozialer und psychischer Absturz. Nach Berechnungen von Cre-ditreform haben die Insolvenzen des Jahres 2005 mehr als eine halbe Millionen Arbeitsplätze gekostet. Wirtschaftsstraftaten im Zusammenhang mit einer beginnenden Krise eines Unternehmens haben in den letzten Jahren einen erheblichen Umfang angenommen, sie steigen mit der Nähe zur Insolvenz proportional. Das ergibt sich wegen der Krise als Tatbestandsvoraussetzung auch aus der Struktur und dem Schutzzweck der Insolvenzstraftatbestände. Wie viele der von einer Krise betroffenen Unternehmer in Wahrheit die Krise und den Zusammenbruch vorsätzlich in der Absicht herbeigeführt oder sie ausgenutzt haben, um sich durch Beiseiteschaffen der noch vorhandenen wirtschaftlichen Werte persönlich zu bereichern und/oder ihre Gläubiger zu schädigen, wird wohl niemals eindeutig festgestellt werden können. Die Rechtsprechung versucht, zu dieser Frage durch Auslegung der Insolvenzstraftatbestände Leitlinien an die Hand zu geben. [...]
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