Skript aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Familienrecht / Erbrecht, Note: ohne, Fachhochschule Esslingen Hochschule für Technik Esslingen, Veranstaltung: Vorlesung, Sprache: Deutsch, Abstract: Zum 1.7.98 hat der Gesetzgeber zur Wahrnehmung von kindlichen Interessen in gerichtlichen Verfahren die Grundlage für eine Verfahrenspflegschaft geschaffen. Verfahrenspfleger vertreten in gerichtlichen Verfahren in der Regel minderjährige Kinder, welche sich in einer schwierigen Lebenssituation befinden und für die häufig entwicklungsbeeinflussende, juristische Entscheidungen zu treffen sind (u.a. Eingriff in die elterliche Sorge, Sorgerechts- und Umgangsregelungen nach Trennung der Eltern, freiheitsentziehende Unterbringung eines Kindes). Im Interesse des vertretenen Kindes sollte der Verfahrenspfleger mit den gerichtlichen Verfahrensabläufen sowie mit den vom Gericht für seine Entscheidung zu prüfenden Rechtsgrundlagen vertraut sein. Der Leitfaden soll in die kindbezogenen materiellrechtlichen Fragen und das Verfahrensrecht einführen und die Rollenfindung des Verfahrenspflegers fördern. Zudem sollen praktische Hinweise die tägliche Arbeit erleichtern.