In der praktischen Arbeit mit Forschern und Wissenschaftlern hat sich herausgestellt, dass es an der Verknüpfung der bekannten gewerblichen Schutzrechte bzw. Intellectual Property Rights (IPR) und dem vertraglichen Schutz von Wissen und geistigem Eigentum (Intellectual Property, IP) fehlt. Zweck dieser Arbeit in einer pragmatischen Ausrichtung und damit neu und - soweit ersichtlich im deutschen Sprachraum einzigartig - ist die Verknüpfung beider Elemente.
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