Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 2,0, Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (Wirtschaftsrecht), Sprache: Deutsch, Abstract: Für die Kredit- und Unternehmenspraxis reichen, wie die vielfältigen atypischen Kreditsicherheiten belegen, die gesetzlich geregelten Kreditsicherheiten nicht aus.Besonders bei der Vergabe von Krediten an konzernabhängige Unternehmen spielt deshalb die konzernexterne Patronatserklärung1, als atypische Personalsicherheit, seit der zweiten Hälfte der 60er Jahre, eine wichtige Rolle. Dabei handelt es sich bei ihnen eher um ein „Ausweichinstrument“ zur Kreditsicherung, das eingesetzt wird, wenn klassische Kreditsicherheiten durch den Darlehensgeber, aus verschiedenen Gründen, nicht erlangbar sind. Hauptgrund hierfür dürfte wohl sein, dass die Muttergesellschaften i. d. R. nicht bereit sind, die volle Einstandspflicht für Darlehen an die Tochtergesellschaft zu übernehmen, die Kreditinstitute jedoch wenigstens ein Mindestmaß an Sicherheit erreichen wollen. Außerdem soll durch die Abgabe einer(weichen) Patronatserklärung die, aus klassischen Kreditsicherheiten resultierenden,Pflicht die Eventualverbindlichkeiten zu passivieren, §§ 251, (268 VII ), 249 I 1 HGB, vermieden werden.