Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,3, Hochschule Aschaffenburg, Veranstaltung: Seminar Arbeits- und Sozialversicherungsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Aufhebungsvertrag hat sich in der unternehmerischen Praxis als eine gängige Alternative zur Kündigung etabliert. Auch durch ihn wird das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerpartei beendet, jedoch genießt der Aufhebungsvertrag einen positiveren Ruf als die Kündigung, da er Vergleichscharakter hat, zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter ausgehandelt und in gegenseitigem Einvernehmen abgeschlossen wird. Im Hinblick auf den enormen Zeitaufwand, sowie die Gerichts- und Anwaltskosten im Falle einer Kündigung mit sich anschließendem Rechtsstreit, erscheint der Aufhebungsvertrag für den Arbeitgeber aber auch für den Arbeitnehmer als eine denkbare weitere Möglichkeit zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses. Auch hinsichtlich der häufig wechselnden Gesetzeslage, vor allem im Kündigungsschutzrecht und der zunehmenden Verfeinerung sowie auch wechselnden Rechtsprechung der Gerichte, kann der Aufhebungsvertrag als vorteilig angesehen werden. Bevor man sich jedoch für den Abschluss eines Aufhebungsvertrag entscheidet, sollte man die Grundlagen und die gesetzlichen Vorschriften kennen, sich über die wichtigsten Regelungserfordernisse sowie über die Folgen aus arbeits- und sozialversicherungsrechtlicher Sicht im Klaren sein.
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