Das Recht manifestiert sich in seiner Durchsetzung. Es sind nicht allein die Sachentscheidungen, welche Rechtsordnungen ausmachen, sondern auch die Instrumente, welche dem gesetzten Recht zur Durchsetzung verhelfen. An den Anfang ihrer Tagung 'Das Recht und seine Durchsetzung' im September 2017 in Basel hatte die Gesellschaft für Rechtsvergleichung daher die Grundfrage gestellt, ob und in welchem Maße es für diese Durchsetzung einer staatlichen Anbindung bedarf. Am radikalsten stellt sie sich beim Thema Strafe ohne Souverän sowie beim staatlichen Gewaltmonopol. Schiedsgerichtsbarkeit wird hingegen seit langem als Alternative zur staatlichen Rechtsdurchsetzung angepriesen und praktiziert, kommt aber letztlich ohne Staatlichkeit nicht aus. Schließlich ist fraglich, ob an die Stelle der Durchsetzung gegebenenfalls andere Paradigmen wie Effizienz und Streitbeilegung treten.
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