Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit dem Thema "Rechtsfilme unter dem Hakenkreuz". Trotz langer Recherche habe ich nur wenig Literatur gefunden, die sich speziell mit diesem Thema befasst. Hauptgrundlage der Arbeit ist u. A. der Aufsatz "The German Courtroom During the Nazi Period: Ideology, Aesthetics, Historical Context" von Peter Drexler", erschienen in "Law and Film", herausgegeben von Stefan Machura und Peter Robson. Speziell mit zwei Filmen der NS-Zeit beschäftigt sich "Das Bild der Justiz im NSFilm am Beispiel der Filme "Der Verteidiger hat das Wort" und "Der Gasmann" von Eike Isensee (unter Mitwirkung von Peter Drexler), erschienen in "Recht im Film", herausgeben von Stefan Machura und Peter Robson. Informationen über die Propagandamethoden im Dritten Reich zog ich aus dem Aufsatz "Braune Leinwand. Antisemitische Rechtspropaganda im Film des Dritten Reiches" von Felix Ecke, auch erschienen in "Recht im Film" und Band 1 von "Antisemitische Filmpropaganda" von Dorothea Hollstein. Interessante Einblicke in die Beeinflussung der Verbreitung der Filme bot mir "Staatspolitisch besonders wertvoll" von Klaus Kanzog. Zunächst möchte ich einen Überblick über die Filmgeschichte und mit ihr die Propagandamethoden des Dritten Reiches geben. Dann werde ich näher auf das Bild der Justiz im NS-Film und die Entwicklung des NS-Gerichtsfilms eingehen, um dann anhand von vier Filmbeispielen die praktische Anwendung des Justizbildes aufzuzeigen.
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