Studienarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Politik - Thema: Völkerrecht und Menschenrechte, Note: 14 Punkte, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit bezieht sich im Folgenden ausschließlich auf die CRISPR-Technologie, als eine Methode der Genomeditierung, da diese am häufigsten genutzt und besonders verbreitet ist, sodass dort die Gefahr der missbräuchlichen Verwendung und damit die Gefahr des Bioterrorismus von besonderer Relevanz ist. Zunächst wird der Begriff der Genomeditierung definiert sowie deren Geschichte und Funktionsweise erläutert. Dabei erfolgt bewusst keine detaillierte, medizinische Erläuterung der molekulargenetischen Wirkmechanismen, sondern eine Ausführung zur Schaffung eines grundlegenden Verständnisses, welches für die Beurteilung der Rechtsfragen der Genomeditierung notwendig ist. Daran anschließend werden vorteilhafte Anwendungsformen der Genomeditierung aufgezeigt und diesen Anwendungsformen ihre missbräuchlichen Verwendungsformen gegenübergestellt. Sodann wird erörtert, worin die Ursache dieses missbräuchlichen Verwendungspotentials liegt. In diesem Rahmen wird die Dual-Use-Problematik vorgestellt. Im Anschluss wird der Begriff des Bioterrorismus eingeführt und darauf aufbauend erläutert, welche der missbräuchlichen Anwendungsformen unter den Begriff des Bioterrorismus subsumiert werden können. Dies ermöglicht, im Rahmen der rechtlichen Betrachtung, die Konzentration auf die Anwendungsformen der Genomeditierung mit bioterroristischer Gefahr. Anschließend werden Regulierungsansätze der Genomeditierung im Hinblick auf die damit verbundene bioterroristische Gefahr betrachtet. Einleitend werden dabei die Begriffe Biosafety und Biosecurity dargestellt. Es werden dann relevante Regelwerke herausgegriffen und geprüft, ob die genomeditierten Agenzien unter diese Regelwerke subsumiert werden können. Weiterhin wird anhand der darin enthaltenen Regulierungen erarbeitet, ob die Regelwerke derart ausgestaltet sind, dass sie die der Genomeditierung anhaftende Dual-Use-Problematik berücksichtigen, Biosecurity gewährleisten und damit die bioterroristische Gefahr effektiv regulieren. Abschließend wird anhand der ausgearbeiteten Rechtsfragen zusammenfassend festgestellt, wie Genomeditierung in Bezug auf die Gefahr des Bioterrorismus national und international reguliert ist und es wird ein Ausblick gegeben, wie die Regulierung zukünftig effektiver gestaltet werden könnte.
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