Der Baubetriebsingenieur ist für alle Folgen und Beanstandungen der Produktion verantwortlich. Dies gilt schon während der Ausführung, wenn die Sicherheit der Mitarbeiter, Mitmenschen oder Verkehrsteilnehmer nicht voll gewährleistet ist oder wenn die Umwelt durch Baulärm, Erschütterungen oder Abgase beeinträchtigt wird. Er haftet zudem für seine Produkte, die Bauwerke, nach der EG-Produktrichtlinie bis zu 30 Jahre lang, wenn er Fehler macht und sein Handwerk nicht ausreichend beherrscht. Darüber hinaus muß er den Bauprozeß selbst reibungslos abwickeln. Die eine Partei ist die Auftraggeberseite, die möglichst viel Bauleistung und möglichst hohe Qualität für möglichst wenig Geld kaufen möchte und die andere Partei können u. U. die Beschäftigten der Bauunternehmung sein, wenn sie möglichst hohe eigene Vorteile bei der Versorgung, Absicherung, Mitbestimmung oder dem Kündigungsschutz durchsetzen wollen. Die Handhabung aller dieser Gesetze, Bestimmungen und Verordnungen ist heute die hohe Kunst der Bauabwicklung und Unternehmensführung, ohne daß dem Bauingenieur ein Jurist als Berater an die Seite gestellt werden kann. Während die rein technische Unterweisung über Konstruktion und Tragverhalten in der Bauingenieurausbildung eine lange Tradition und ein hohes Niveau hat, stehen solche wirtschaftlichen und rechtlichen Sachverhalte bei der Ausbildung des Nachwuchses noch ganz am Anfang. Daher wird der Leser mit juristischen Grundbegriffen und Fachausdrücken vertraut gemacht und in die juristische Argumentationsweise eingeführt, damit er später im Ernstfall den Fachjuristen verstehen und ihm zuarbeiten kann. Das Buch ist vom Ingenieur für Ingenieure geschrieben und ist damit Wegweiser in diesem risikobehafteten Umfeld.
Dieser Download kann aus rechtlichen Gründen nur mit Rechnungsadresse in A, B, BG, CY, CZ, D, DK, EW, E, FIN, F, GR, HR, H, IRL, I, LT, L, LR, M, NL, PL, P, R, S, SLO, SK ausgeliefert werden.