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Studienarbeit aus dem Jahr 1993 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 13 Punkte (gut), Universität Augsburg (Rechtsgeschichte / Juristische Fakultät), Veranstaltung: Grundlagenvorlesung Rechtsgeschichte, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Autor des Textes ist der bedeutende römische Spätklassiker Ulpian, eigentlich Domitius Ulpianus. Er wurde ca. 190 n. Chr. in Tyros geboren. Eine Karriere in der römischen Verwaltung machte ihn zum Assessor des praefaectus praetorio Papinian. 222 n.Chr. übernahm Ulpian das Amt des praefaectus praetorio. 223 n.Chr.…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 1993 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 13 Punkte (gut), Universität Augsburg (Rechtsgeschichte / Juristische Fakultät), Veranstaltung: Grundlagenvorlesung Rechtsgeschichte, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Autor des Textes ist der bedeutende römische Spätklassiker Ulpian, eigentlich Domitius Ulpianus. Er wurde ca. 190 n. Chr. in Tyros geboren. Eine Karriere in der römischen Verwaltung machte ihn zum Assessor des praefaectus praetorio Papinian. 222 n.Chr. übernahm Ulpian das Amt des praefaectus praetorio. 223 n.Chr. wurde er von der Praetorianergarde ermordet, deren Korruption er bekämpft hatte. Er ist der römische Jurist, aus dessen Werken am meisten überliefert wurde. Aus seinem 81 Bücher umfassenden Kommentar zum praetorianischen Edikt wird in den Digesten zitiert. Der erste Text ist ein Fragment aus dem 31.Buch der Kommentare des Ulpian zum praetorianischen Edikt. Er wurde als Teil der Digesten überliefert. Der Praetor war der für die Gerichtsbarkeit zuständige höchste Beamte der römischen Verwaltung. In seinem Edikt legte er zu Beginn seiner einjährigen Amtszeit die Grundsätze fest, nach denen er während dieser verfahren wollte. Es war üblich, dass ein neuer Praetor das so festgelegte "Amtsrecht" seines Vorgängers übernahm und es durch eigene Vorstellungen ergänzte. Die praetorianischen Edikte dienten somit der Rechtsfortbildung, bis ihr Inhalt unter Hadrian abschließend festgelegt wurde. [...]