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Technische und wissenschaftliche Neuerungen, die in immer schnellerer Folge auftreten, machen die berufliche Weiterbildung im Sinne eines “lebenslangen Lernens” zur unerläßlichen Voraussetzung für die Sicherung der individuellen Leistungsfähigkeit der Arbeitnehmer, für den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens und schließlich auch für den Erhalt des Arbeitsplatzes. Angesichts dieses offenkundigen Zusammenhangs verwundert der Umstand, daß in tatsächlicher Hinsicht nur in geringem Umfang auf vorhandene Weiterbildungsangebote zurückgegriffen wird. Die Arbeit geht auf der Grundlage dieses…mehr

Produktbeschreibung
Technische und wissenschaftliche Neuerungen, die in immer schnellerer Folge auftreten, machen die berufliche Weiterbildung im Sinne eines “lebenslangen Lernens” zur unerläßlichen Voraussetzung für die Sicherung der individuellen Leistungsfähigkeit der Arbeitnehmer, für den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens und schließlich auch für den Erhalt des Arbeitsplatzes. Angesichts dieses offenkundigen Zusammenhangs verwundert der Umstand, daß in tatsächlicher Hinsicht nur in geringem Umfang auf vorhandene Weiterbildungsangebote zurückgegriffen wird. Die Arbeit geht auf der Grundlage dieses Befundes der Frage nach, welche rechtlichen Rahmenbedingungen für die berufliche Weiterbildung in Deutschland bestimmend sind. Bei der Untersuchung der einschlägigen Normen wird insbesondere geprüft, ob und inwiefern der Arbeitnehmer zur beruflichen Fortbildung bzw. der Arbeitgeber zum Angebot und zur Durchführung entsprechender Schulungsmaßnahmen verpflichtet ist. Nach der Betrachtung der Rechtslage in Deutschland wird ein kurzer Blick auf das französische Arbeitsrecht geworfen, das – anders als das hiesige einfache Bundesrecht – auf dem Gebiet der lebenslangen beruflichen Fortbildung der Arbeitnehmer ein sehr differenziertes System von Rechten und Pflichten vorhält. Die Arbeit schließt mit einer rechtspolitischen Bewertung der gefundenen Ergebnisse und dem Entwurf einer auf Bundesebene zu erlassenden, abschließenden Regelung der Arbeitnehmerweiterbildung.
Autorenporträt
Jan Friedrich Beckmann studierte Jura in Freiburg i. Br., Grenoble und Münster. Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Prof. Dr. Martin Hennssler am Institut für Arbeits- und Wirtschaftsrecht der Universität zu Köln. Seit Februar 2012 ist er als selbständiger Rechtsanwalt in Lübbecke/Westfalen tätig.