Inhaltsangabe:Einleitung: Ein Parlament in parlamentarischen Regierungssystemen zeichnet sich unter anderem durch sein Merkmal als eine Volksvertretung aus, die in demokratischen Wahlen periodisch gewählt wird, die über umfassende Gesetzgebungsrechte, das Recht der parlamentarischen Investitur verfügt und die Exekutive kontrolliert. Es gehört also zu den wichtigsten Funktionen eines Parlamentes, die anderen Staatsorgane unmittelbar oder mittelbar zu kontrollieren und gegebenenfalls auch Sachverhalte, die es im Rahmen der Erfüllung seines Verfassungsauftrages als Vertretung des Volkes für aufklärungsbedürftig erachtet, selbständig und unabhängig von Justiz, Regierung und Verwaltung prüfen zu können. Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf der Kontrolle der Exekutive. Aufgabe der parlamentarischen Kontrolle ist dabei die Sicherung der Funktionsfähigkeit des zugleich trennenden wie verschränkenden Gewaltenteilungsprinzips, die öffentliche Sichtbarmachung von Verantwortlichkeit sowie die Überwachung der Gesetzmäßigkeit exekutiven Handelns. Dabei liegt die hauptsächliche Verwendung der formellen parlamentarischen Kontrollinstrumente bei der Opposition. Grund dafür ist die Ablösung des Spannungsfeldes Parlament ¿ Regierung durch den ¿neuen¿ Dualismus zwischen Opposition ¿ Parlamentsmehrheit. Als das ¿schärfste parlamentarische Kontrollinstrument¿ gilt dabei der parlamentarische Untersuchungsausschuss. Von den bisher 33 parlamentarischen Untersuchungsausschüssen des Deutschen Bundestages wurden 25 von der Opposition, fünf von der Regierung und in drei Fällen wurde er von beiden Lagern des Parlamentes beantragt. Seit der 10.Wahlperiode hat die parlamentarische Untersuchung verglichen mit den vorangegangen Wahlperioden wieder Konjunktur. Trotz dieser vermeintlichen Beliebtheit des Kontrollinstrumentes bei der Opposition, sind die Meinungen über die parlamentarischen Untersuchungsausschüsse eher negativ. So erkennt Noack ¿nur mäßige Erfolge¿, für Unland besteht der ¿Eindruck der Ineffizienz¿. Böhret, Jann und Kronenwett sind sogar der Meinung, dass UA ¿generell ergebnislos¿ verlaufen. Während Ellwein etwas abwägender, das Recht, Untersuchungsausschüsse einzusetzen, als ¿einerseits ein sehr effektives, andererseits aber auch als ein sehr problematisches¿ Kontrollmittel beschreibt. Aber auch positive Urteile zu UA finden sich in der Literatur. So hält Thaysen ¿mit Nachdruck an dem anspruchsvollen Attestat fest, dass die Untersuchungsausschüsse in reichem [...]
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