Wirtschaftsunternehmen sind einer immer größer werdenden Gefahr von Angriffen ausgesetzt, die weitreichende Konsequenzen für Daten, Systeme und Netzwerke und damit für die Integrität und Arbeitsfähigkeit einer Organisation haben können. Dabei wächst auch in Deutschland die Erkenntnis, dass es sich bei den rechtlichen Aspekten von "Cyber-Security" nicht nur um ein Thema der IT-Sicherheit und des Datenschutzes handelt, sondern auch zahlreiche andere Rechtsgebiete betroffen sind. Hierzu gehören etwa das Gesellschaftsrecht (Best Practices der Unternehmensorganisation und Sorgfaltspflichten der Geschäftsleitung), das Versicherungsrecht und die zunehmende Etablierung von Cyber-Versicherungen, das Arbeitsrecht, aber auch die Transaktions- und Aufsichtspraxis. Das Rechtshandbuch Cyber-Security gibt erstmals für das deutsche Recht einen die Rechtsbereiche übergreifenden Überblick über alle maßgeblichen Fragestellungen. Um den praktischen Nutzen zu erhöhen, wird dabei in der Regel zwischen den rechtlichen Anforderungen an eine Vorbeugung ("Preparedness") und den rechtlichen Leitplanken im Ernstfall ("Response") unterschieden. Abgerundet wird das Handbuch durch Länderberichte zu den USA, UK und China sowie rechtsgebietsübergreifende Checklisten.