Die Rechtsverfolgung und -verteidigung kann hohe Kosten mit sich bringen. Die Frage, ob man die aufgewendeten Kosten ersetzt bekommen kann, ist daher für die Praxis von großer Bedeutung. Sie wird in den Verfahrensgesetzen nicht umfänglich beantwortet und ist deshalb seit jeher Gegenstand wissenschaftlicher Untersuchungen. Allgemein wird dabei der prozessuale Kostenerstattungsanspruch von dem materiell-rechtlichen unterschieden. Trotz anhaltender wissenschaftlicher Diskussion ist bislang nicht abschließend geklärt, wie sich diese zueinander verhalten. Das Verhältnis dieser Regelungssysteme hat nicht nur dogmatische, sondern auch ganz praktische Bedeutung, etwa wenn es um die Disponibilität oder um die Rechtskrafterstreckung prozessualer Kostenentscheidungen auf materiell-rechtliche Ersatzansprüche geht. Serena Köppen untersucht vor diesem Hintergrund die Grundlagen der Kostenerstattung nach der Zivilprozessordnung und den allgemeinen zivilrechtlichen Anspruchsgrundlagen sowie deren Verhältnis zueinander. Geboren 1982; Studium der Rechtswissenschaft in Hamburg und Modena; wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Zivilrecht, Zivilprozess- und Allgemeines Prozessrecht der Universität Hamburg; Richterin in Hamburg.
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