34,00 €
inkl. MwSt.
Sofort per Download lieferbar
  • Format: PDF

Die im Frühjahr 2010 gegründete Vereinigung Deutscher Rechtslehrender (VDRL) gibt in Zusammenarbeit mit dem Berliner Wissenschafts-Verlag die Zeitschrift „Rechtslehre. Jahrbuch der Rechtsdidaktik“ heraus. Die Rechtsdidaktik ist eine Sonderform der Didaktik, die alle Erkenntnisse der Lehr- und Lernforschung aufnehmen und adaptieren muss. Seit fast vierzig Jahren ist in Deutschland der Mangel einer systematischen, kontinuierlichen Beschäftigung mit dieser Materie offenkundig. Diesem Mangel will das Jahrbuch abhelfen. Es ist nicht als Sammlung für Einsteiger in die Hochschuldidaktik, für schnelle…mehr

Produktbeschreibung
Die im Frühjahr 2010 gegründete Vereinigung Deutscher Rechtslehrender (VDRL) gibt in Zusammenarbeit mit dem Berliner Wissenschafts-Verlag die Zeitschrift „Rechtslehre. Jahrbuch der Rechtsdidaktik“ heraus. Die Rechtsdidaktik ist eine Sonderform der Didaktik, die alle Erkenntnisse der Lehr- und Lernforschung aufnehmen und adaptieren muss. Seit fast vierzig Jahren ist in Deutschland der Mangel einer systematischen, kontinuierlichen Beschäftigung mit dieser Materie offenkundig. Diesem Mangel will das Jahrbuch abhelfen. Es ist nicht als Sammlung für Einsteiger in die Hochschuldidaktik, für schnelle didaktische Rezepturen angelegt, sondern versteht sich als Mischung aus Grundlagenbeiträgen und Darstellungen von Best-Practice-Beispielen, die den Rechtslehrenden Studienprogramme und theoretisch fundierte Lehrmethoden bzw. Lernmittel zur Verfügung stellen.°°Juristen auszubilden heißt, sie zur Rechtsetzung, Rechtsanwendung und -gestaltung in einer komplexen, sehr dynamischen Rechtsordnung zu befähigen, um den vielfältigen Anforderungen der verschiedenen Berufsbilder gerecht zu werden. Eine fachdidaktische Diskussion ist kompetenzorientiert zu führen. Grundlegende Fragen stellen sich beispielsweise vor dem Hintergrund einer globalisierten – zumindest europäischen – Rechtsgemeinschaft, ob für die Studierenden nicht fächerspezifische Rechtsdidaktiken entwickelt werden müssen, die auch zwischen Präsenz- und Fernstudium sowie zwischen Haupt- und Nebenfachausbildung differenzieren müssen. In die Diskussion einzubinden sind Aspekte der neuen Lehr- und Lernformen sowie des Blended Learning, wie durch sie die Kompetenzen der Studierenden für die Arbeit am Sachverhalt und im Umgang mit Normen entwickelt und gefördert werden können. Neben dem Verhältnis von juristischen Kernbereichen und der Vermittlung von politik- oder wirtschaftswissenschaftlichen Lerninhalten ist ebenso die Vermittlung von fachübergreifenden Kompetenzen, zum Beispiel durch Praktika, Projekte oder Studienaufenthalte im Ausland, zu reflektieren.°°