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Studienarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 9, Universität Regensburg, Sprache: Deutsch, Abstract: In der Arbeit wird zuerst die Kernproblematik der Unterscheidung von Rechtspositivismus und Naturrecht anhand der Radbruch'schen Formel dargelegt. Im zweiten Teil wird Thomas Hobbes' Entwurf vom Staat dargelegt und selbst dazu Stellung genommen. Gustav Radbruch befasst sich in dem zu behandelnden Ausschnitt aus seinem Werk "Rechtsphilosophie" mit der Problematik des Rechtspositivismus. Seine Beispiele wählt Radbruch dabei…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 9, Universität Regensburg, Sprache: Deutsch, Abstract: In der Arbeit wird zuerst die Kernproblematik der Unterscheidung von Rechtspositivismus und Naturrecht anhand der Radbruch'schen Formel dargelegt. Im zweiten Teil wird Thomas Hobbes' Entwurf vom Staat dargelegt und selbst dazu Stellung genommen. Gustav Radbruch befasst sich in dem zu behandelnden Ausschnitt aus seinem Werk "Rechtsphilosophie" mit der Problematik des Rechtspositivismus. Seine Beispiele wählt Radbruch dabei gezielt aus der Zeit des Dritten Reichs. Radbruch schrieb sein Buch kurz nach dem Ende der nationalsozialistischen Diktatur in Deutschland. Das Deutschland seiner Zeit befand sich gerade in einer Phase der Aufarbeitung der vorangegangen 12 Jahre, in denen Adolf Hitler und seine Partei die NSDAP ein Terrorregime in Deutschland etabliert hatten. Die Regierung war durch das Ermächtigungsgesetz von 1933 mit legislativen Kompetenzen betraut worden. Diese Gesetze entsprachen oft nicht den gängigen Menschenrechten. Jedoch war es Soldaten und Juristen trotzdem geboten, sich an diese Gesetze zu halten und nach diesen zu urteilen. Beispielhaft führt Radbruch dazu den Fall von Puttfarken und Göttig an. Göttig hatte an einem Abort den Satz "Hitler ist ein Massenmörder und schuld am Kriege" als Inschrift hinterlassen. [...]

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