Die Rechtsphilosophie besteht aus Rechtstheorie und Rechtsethik. Die Rechtstheorie stellt die Frage «Was ist Recht?» Sie grenzt das Recht von anderen sozialen Ordnungen wie Moral, Politik, Konventionen sowie Religion ab. Da das Recht eine Form menschlichen Handelns ist, sind für diese Abgrenzung seine Ziele und Mittel wesentlich. Ziel des Rechts ist die Vermittlung zwischen gegenläufigen, im Widerstreit stehenden Belangen. Die Rechtsethik untersucht dagegen die Gerechtigkeit des Rechts. Zunächst werden die verschiedenen Arten der Gerechtigkeit dargestellt: die Tauschgerechtigkeit, Beitragsgerechtigkeit, Verteilungsgerechtigkeit und Korrekturgerechtigkeit. Inhaltlich wird die Rechtsethik als Teil der allgemeinen Ethik von deren Theorien beherrscht, die erläutert werden. Nach Entfaltung einer vermittelnden Ethik des normativen Individualismus werden als Anwendungsbeispiele die Gerechtigkeit staatlicher Strafe und die internationale Gerechtigkeit erörtert. Dieses Buch wendet sich nicht nur an Philosophen und Juristen, sondern an jeden, der das Recht als soziale Ordnung, welche unser Leben entscheidend prägt, besser verstehen will.
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