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Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 16 Punkte, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg (Juristische Fakultät, Rechtsphilosophie), Sprache: Deutsch, Abstract: A Einleitung Erläuterung der Fragestellung Das Thema dieser Arbeit umfasst neben Einleitung und Schluss drei Teile, die sich vom Allgemeinen zum Speziellen verjüngen und als Grundlagen des Strafrechtssystems selbst wiederum untergliedert sind. Diese Anlage ist evident und benötigt keinerlei Erklärung. Zu erläutern bleibt an dieser Stelle jedoch, welche…mehr

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Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 16 Punkte, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg (Juristische Fakultät, Rechtsphilosophie), Sprache: Deutsch, Abstract: A Einleitung Erläuterung der Fragestellung Das Thema dieser Arbeit umfasst neben Einleitung und Schluss drei Teile, die sich vom Allgemeinen zum Speziellen verjüngen und als Grundlagen des Strafrechtssystems selbst wiederum untergliedert sind. Diese Anlage ist evident und benötigt keinerlei Erklärung. Zu erläutern bleibt an dieser Stelle jedoch, welche Zielrichtungen der Zusatz " aus rechtsphilosophischer Sicht" sowie die Zweigliederung in die "Bedeutung und die Problematik" besitzen. Rechtsphilosophie als Wissenschaft von der "Grundlegung und den Grundlagen des Rechts" beschäftigt sich mit den in "rechtswissenschaftlichen Arbeiten immer stillschweigend und unreflektiert getroffenen Voraussetzungen" . Demgemäss ist sie "philosophischer Antwortversuch auf die Frage, welche Rechtsidee dem positiven (gesetzten) Recht zugrunde liegt bzw. zugrunde zu legen ist, wie sein Gebots- und Verbotscharakter zu begründen ist" und "was der Sinn der Rechtsordnung im Ganzen des menschlichen sozialen Lebens und seines Weltbezugs ist." Mit I. Kant gliedert sich das Recht in positives Recht und die ihm zugrunde liegenden "unwandelbaren Prinzipien" , auch überpositives Recht genannt, die das Betätigungsfeld der Rechtsphilosophie ausmachen. Daraus ergibt sich für unsere Fragestellung, dass - ungeachtet der verschiedenen Strömungen der Rechtsphilosophie - die Grundbegriffe des Strafrechts im Hinblick auf die ihnen zugrunde liegenden Prämissen untersucht werden sollen. Dabei lässt sich m.E. auch keine exakte Differenzierung zwischen der Bedeutung und der Problematik treffen, hängen diese doch äußerst eng miteinander zusammen: Während die Bedeutung sich auf die Tragweite und damit auf die doppelte Rolle, die den Begriffen in strafrechtlicher und anschließend rechtsphilosophischer Hinsicht zukommt bezieht, zielt die Darstellung der Problematik in reiner Form auf die immanenten Schwächen in Form unbewiesener Hypothesen ab. Schon hierbei ist ersichtlich, dass sich beide Themengebiete überschneiden. Daher kann auch diese Arbeit nicht strikt zwischen ihnen trennen. [...]

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