Studienarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Philosophie - Philosophie des 19. Jahrhunderts, Note: 2,3, Universität Leipzig, Veranstaltung: Kritische Anthropologie, Sprache: Deutsch, Abstract: Die allgemeine Rechtsphilosophie und ihre teils theoretischen, teils praxisrelevanten Implikationen sind keine neuartigen Erfindungen des Zeitalters, das wir als die Aufklärung bezeichnen. Rechtphilosophie und philosophische Reflexionen, die sich auf Rechte, Pflichten, Gesetze und Verordnungen beziehen, haben eine lange europäische und außereuropäische Tradition. Allgemeine und besondere Rechtsetzungen und die dazugehörigen Vor- und Nachreflexionen finden wir im europäischen Raum bereits bei den alten Griechen der Antike, sowie bei den Römern. Im europäischen Geschichtsverlauf gab es seitdem eine Vielzahl an Autoren, Schreibern und Gelehrten, welche sich sozialrelevante Gedanken über Rechte, Gesetze, Moral und Sittlichkeit machten. Welche Bedingungen müssen mitgedacht werden, damit sich die Negation von Recht, Moral und Sittlichkeit nicht weiterhin verwirklichten? Welche Gesetze und Rechte sind sinnvoll, damit kein Chaos in der Bevölkerung entstünde? Wie können Herrschaftstechniken gesetzlich konserviert werden, damit die Untertanen Untertanen bleiben? Wir können philosophische Reflexionen, was Rechte und Gesetze seien, wie sie funktionieren und umgesetzt werden können als vermittelte Reaktionen auf Unrecht, unmoralisches Verhalten, Verbrechen und unvernünftigen Handlungen auffassen. Doch woher kommt der Wille zum Recht? Der Wille zum Gesetz? Der Wille zur sozialen Ordnung? Gerade in der praktischen Philosophie, und die Rechts- und Staatsphilosophie wird der praktischen Philosophie zugeordnet, wollen wir grundlegende Antworten auf praxisrelevante Fragen finden, die zum Problem geworden sind, oder besser noch: wir wollen nicht nur Fragen beantworten, sondern Lösungen finden, welche real praktische Probleme, Konflikte und Delikte zu lösen beabsichtigen.
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