Bauordnungsrechtliche Anordnungen sind fast immer mit Eile verbunden: der Einzelne will schnell bauen, die Behörde schnell einschreiten. Beurteilt werden muss hingegen ein Sachverhalt, der oft über Jahre hinweg entstanden ist. Dafür werden die Leitsätze der jüngeren höchstrichterlichen und obergerichtlichen Rechtsprechung, zum Teil gekürzt, wiedergegeben. Zum Nachlesen und zur weiteren Recherche wird die Veröffentlichung in einer Fußnote nachgewiesen.
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