Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 2,0, Technische Universität Ilmenau (Rechtswissenschaften), Veranstaltung: Hauptseminar Medienrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Kein Medium hat sich in den letzten Jahren so schnell weiterentwickelt wie das Internet. Eine weltweit stetig steigende Anzahl von Nutzern spricht dafür eine deutliche Sprache. Sowohl im privaten, als auch im geschäftlichen Verkehr, kommt dem Internet eine immer größer werdende Bedeutung zu. Doch noch immer herrscht Verwirrung, wenn das Internet in den juristischen Kontext zu bringen ist. Die Bedeutung des Internets liegt auf der Hand. Über das Internet werden Verträge geschlossen, wird Werbung betrieben, werden Daten ausspioniert und manipuliert. Das Internet ist der Marktplatz des 21. Jahrhunderts. Immer mehr Unternehmen nutzen das Internet, um ihre Leistungen potentiellen Kunden digital vorstellen bzw. anbieten zu können. Aufgrund des unproportionalen Verhältnisses von Anbietern einer Branche auf der einen und der relativ "geringen" Anzahl von unterscheidungskräftigen Domainnamen auf der anderen Seite kommt es zu Rechtstreitigkeiten zwischen den Unternehmen. Deshalb befassen sich Gerichte zunehmend mit Problemen des Internetrechts. Im Rahmen dieser Arbeit möchte ich die Rechtsprechung bei der Vergabe von Gattungsdomains beleuchten. Hierbei werde ich auf die Urteile eingehen, bei denen die Nutzung einer Gattungsbezeichnung im Domainnamen von den Gerichten als zulässig erklärt wurde. Zuvor jedoch soll dem Leser klar gemacht werden, was unter einer Gattungsdomain zu verstehen ist und welche Probleme durch die Vergabe bzw. das Benutzen einer Gattungsbezeichung im Domainnamen entstehen können.[...]
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