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Inhaltsangabe:Einleitung: Eine Marke ist gem. § 3 MarkenG ein Zeichen, das geeignet ist, die Ware oder Dienstleistung eines Unternehmens von denen eines anderen Unternehmens zu unterscheiden. Vor allem für große Unternehmen ist der Produktname ein zusätzliches und unerlässliches Mittel des Marketings. Man denke dabei nur an die Waschmittelbranche, in der die Produkte hauptsächlich über den Namen verkauft werden. Ein gutes Waschmittel heißt eben u.a. "PERSIL". Da ein Verbraucher die Qualität bei Waschmittel nur schwer überprüfen kann, wird er sich im Zweifel, wie viele andere auch, für das…mehr

Produktbeschreibung
Inhaltsangabe:Einleitung: Eine Marke ist gem. § 3 MarkenG ein Zeichen, das geeignet ist, die Ware oder Dienstleistung eines Unternehmens von denen eines anderen Unternehmens zu unterscheiden. Vor allem für große Unternehmen ist der Produktname ein zusätzliches und unerlässliches Mittel des Marketings. Man denke dabei nur an die Waschmittelbranche, in der die Produkte hauptsächlich über den Namen verkauft werden. Ein gutes Waschmittel heißt eben u.a. "PERSIL". Da ein Verbraucher die Qualität bei Waschmittel nur schwer überprüfen kann, wird er sich im Zweifel, wie viele andere auch, für das Produkt mit dem guten Namen entscheiden. Die Begriffe "Ähnlichkeit" und "Verwechslungsgefahr" werden im Gesetz nicht hinreichend definiert. Für die Auslegung des Begriffs "ähnlich" führte das Bundespatentgericht aus: "Als ähnlich sind demzufolge solche Waren anzusehen, die sich wirtschaftlich so nahe stehen, dass bei den angesprochenen Verkehrskreisen mit herkunftsbezogenen Irrtümern gerechnet werden muss, wenn die Waren - dies unterstellt - mit identischen Marken versehen werden. Unähnlich sind Waren, die keine oder doch so geringe wirtschaftliche Berührungspunkte aufweisen, dass selbst im Falle identischer Kennzeichnung ein herkunftsbezogener Irrtum ausgeschlossen werden kann." In der Rechtsprechung sind die in den Vorjahren gesetzten Schwerpunkte in umstrittenen markenrechtlichen Fragen kontinuierlich weiterentwickelt worden. Die Entwicklungen der Gerichtsentscheidungen beziehen sich entweder auf neu entstandene Fragestellungen, die Klärung bislang strittiger Fragen oder die Weiterbildung der Rechtsprechung in der Weise, dass bestimmte, allgemein bekannte, Probleme aus einer anderen Blickrichtung behandelt werden. In dieser Arbeit wird über neue Festlegungen, über die Fortentwicklung der bisherigen Rechtsprechung und über neue Fragestellungen berichtet. Im Einzelnen bedeutet dies zunächst eine Darstellung der allgemeinen Bedingungen eines Markenverletzungstatbestandes, dann eine Darstellung von Urteilen in Bezug auf die Rechtssprechungsentwicklung bei der Prägetheorie und zuletzt eine genaue Aufzeichnung der bisherigen Entwicklung, sowie eine Stellungnahme zur Ansicht der Gerichte und zur Rechtsprechung. Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis: 1.Einleitung (Inhalt und Aufbau der Arbeit)1 2.Allgemeines2 2.1Inhalt und Umfang des Rechts an der Marke2 2.2Verwechslungsgefahr3 2.2.1Allgemein3 2.2.2Arten von Verwechslungsgefahren7 2.2.2.1Unmittelbare [...]

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