Diplomarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Verwaltungsrecht, Note: 2,0, Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin, Sprache: Deutsch, Abstract: Zunächst wurde die Atomenergienutzung durch den Großteil der Politik unterstützt. Da der Staat die flächendeckende Entwicklung der Energieerzeugung durch Atomkraft nicht vollständig selbst finanzieren wollte, regte er eine enge und langfristig angelegte Zusammenarbeit mit der Energiewirtschaft an. Parallel dazu entwickelte sich eine Anti-Atombewegung. Einen entscheidenden Wandel erfuhr die Meinung größerer Bevölkerungsteile nach dem schweren Unfall im amerik. AKW Three Mile Island nahe Harrisburg 1979. Das öffentliche Bewusstsein öffnete sich nun für die Möglichkeiten eines Unfalls in AKWs. Noch einschneidender war schließlich der Reaktorunfall in Tschernobyl 1986, bei dem einer der 4 Kernreaktoren durch eine Explosion zerstört wurde. Damit bekam die strittige Diskussion über die Atomenergie einen neuen Stellenwert in der Gesellschaft, da deutlich wurde, wie groß das Gefährdungspotential dieser Energieform ist u. welche enormen Schadensfolgen möglich sind. Die Befürwortung der Atomenergie sank zunehmend und die Anti-Atombewegung etablierte sich. Mit dem Wechsel zur rot-grünen Bundesregierung 1998 waren die Weichen für einen Ausstieg aus der Atomenergie schließlich gestellt. Erstmals fand sich die kritische und ablehnende Haltung der Bevölkerung auch in der politischen Mehrheit des Bundestages und den Leitlinien der Regierung wieder. Zu dieser Zeit wurden in Deutschland 19 AKWs, die zwischen 1969 und 1989 ans Netz gegangen waren, betrieben. Mittlerweile ist der Atomausstieg beschlossen, das erste AKW 2003 vom Netz gegangen und die rot-grüne Regierung, deren zu Stande kommen sehr wahrscheinlich die einzige politische Möglichkeit für den Beschluss eines Atomausstiegs war, nicht mehr im Amt. Ziel dieser Arbeit ist es, die juristischen Probleme und Besonderheiten der Atomenergienutzung und des Atomausstiegs zu untersuchen, um die verschiedenen, rechtlich strittigen Fragen im Zusammenhang mit dem Atomausstieg zu klären. In wie weit ist die Beendigung der Atomenergienutzung durch eine Vereinbarung der Bundesregierung mit den Energieversorgungsunternehmen und per Gesetz möglich? Welche Inhalte muss ein solches Gesetz haben, wo liegen seine Grenzen? Kann der Ausstieg so geregelt werden, dass er unumkehrbar ist? Der Ausstieg muss mit der Verfassung vereinbar sein. Er darf insbesondere nicht gegen die Prinzipien des Rechtsstaats oder einzelne Grundrechte verstoßen. Darüber hinaus muss er auch mit dem Gemeinschaftsrecht der Europäischen Union in Einklang stehen.
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