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Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 2,0, Hochschule Aschaffenburg, Veranstaltung: Recht des Internationalen Wirtschaftsverkehrs, Sprache: Deutsch, Abstract: Ein zentraler Begriff im gesamten Markenrecht ist die Verwechslungsgefahr (§14 II Nr. 2 Markengesetz). Einerseits scheint die darauf abzielende Norm §14 II Nr. 2 MarkenG deutlich geregelt zu sein. Andererseits weist jedoch die für diesen Paragraphen verbindliche Markenrechts-Richtlinie (Art. 5I 2 lit. b) darauf hin, dass die Verwechselungsgefahr nicht nur von den in §14 II Nr. 2 genannten Umständen abhängt,…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 2,0, Hochschule Aschaffenburg, Veranstaltung: Recht des Internationalen Wirtschaftsverkehrs, Sprache: Deutsch, Abstract: Ein zentraler Begriff im gesamten Markenrecht ist die Verwechslungsgefahr (§14 II Nr. 2 Markengesetz). Einerseits scheint die darauf abzielende Norm §14 II Nr. 2 MarkenG deutlich geregelt zu sein. Andererseits weist jedoch die für diesen Paragraphen verbindliche Markenrechts-Richtlinie (Art. 5I 2 lit. b) darauf hin, dass die Verwechselungsgefahr nicht nur von den in §14 II Nr. 2 genannten Umständen abhängt, sondern von einer Vielzahl von Umständen und somit jeweils der Einzelfall zu berücksichtigen ist. Daher gestaltet sich die Beurteilung der Verwechselungsgefahr der durch die Marke erfassten Waren und Dienstleistungen wesentlich schwieriger, als der §14 II Nr. 2 MarkenG erahnen lässt.