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In diesem Band beschreibt der Autor die Probleme, aber auch die beachtlichen Entwicklungschancen, die sich bei einem von westlichen Modellen geleiteten Rechtsreformvorhaben ergeben. Auf Basis einer Rechtsvergleichung - genauer: einer Rechtsentwicklungsvergleichung - leitet er bestimmte Faktoren her, die einer reibungslosen Implementierung solcher Reformen entgegenwirken können. In zwei post-sozialistischen Rechtsordnungen - in Ungarn und in Russland - vergleicht der Autor die Reform von Teilen des Kreditsicherungsrechts während der Systemänderung der 90er Jahre. Er untersucht zum einen die…mehr

Produktbeschreibung
In diesem Band beschreibt der Autor die Probleme, aber auch die beachtlichen Entwicklungschancen, die sich bei einem von westlichen Modellen geleiteten Rechtsreformvorhaben ergeben. Auf Basis einer Rechtsvergleichung - genauer: einer Rechtsentwicklungsvergleichung - leitet er bestimmte Faktoren her, die einer reibungslosen Implementierung solcher Reformen entgegenwirken können. In zwei post-sozialistischen Rechtsordnungen - in Ungarn und in Russland - vergleicht der Autor die Reform von Teilen des Kreditsicherungsrechts während der Systemänderung der 90er Jahre. Er untersucht zum einen die rechtstechnische Einfügung (Transplantation) von Normen über die Registrierung von Pfandrechten in beiden Rechtsordnungen. In beiden Fällen diente das US-amerikanische Uniform Commercial Code (UCC) - mittelbar oder unmittelbar - als Vorbild. Zum anderen geht er ausführlich auf die Frage ein, ob und inwieweit die ungarischen und die russischen Juristen diese Regeln in ihrer Arbeit mit dem Recht rezipiert haben.°°Auf Grundlage einer Theoriendiskussion leitet der Autor die Methode her, mit Hilfe derer er schließlich die Gründe für die - zuvor herausgearbeiteten - Schwierigkeiten bei der Rezeption von westlichen Normen in Mittel- und Osteuropa ermittelt. Diesbezügliche Erfahrungen aus anderen historischen Rechtsreformprozessen, insbesondere in Japan, der Türkei und in Äthiopien, werden ebenfalls berücksichtigt. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass rechtskulturelle und historische Faktoren entscheidenden Einfluss auf Rechtsreformen haben.