Die Untersuchung befaßt sich mit der rückwirkenden Beseitigung von Rechtsscheintatbeständen. Erörtert werden zurechenbar gesetzte Scheintatbestände aus dem Recht der Stellvertretung, dem Handelsrecht, dem Recht der Forderungsabtretung und des gutgläubigen Erwerbs von beweglichen Sachen sowie aus dem Wertpapierrecht. Der Verfasser wendet sich gegen die verbreitete Auffassung, daß eine Anfechtung mit dem Wesen des Rechtsscheins nicht vereinbar sei und befürwortet die grundsätzliche analoge Anwendbarkeit der Anfechtungsregeln auf die untersuchten Scheintatbestände.
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