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Nach deutscher Rechtstradition sind Rechtsschutzversicherer grundsätzlich daran gehindert, Rechtsdienstleistungen gegenüber ihren Versicherten zu erbringen. Dies gilt auch für den außergerichtlichen und außerbehördlichen Bereich. Bei der Neuregelung der Materie ist diese Rechtstradition in § 4 RDG ausdrücklich bestätigt worden. Dahinter steht der Gedanke, dass die Erbringungen von Rechtsdienstleistungen für die Rechtsschutzversicherer zu einem Konflikt mit dem wirtschaftlichen Interesse an der Vermeidung der mit der Rechtsverfolgung verbundenen Kosten führen kann. In anderen Rechtsordnungen…mehr

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Produktbeschreibung
Nach deutscher Rechtstradition sind Rechtsschutzversicherer grundsätzlich daran gehindert, Rechtsdienstleistungen gegenüber ihren Versicherten zu erbringen. Dies gilt auch für den außergerichtlichen und außerbehördlichen Bereich. Bei der Neuregelung der Materie ist diese Rechtstradition in § 4 RDG ausdrücklich bestätigt worden. Dahinter steht der Gedanke, dass die Erbringungen von Rechtsdienstleistungen für die Rechtsschutzversicherer zu einem Konflikt mit dem wirtschaftlichen Interesse an der Vermeidung der mit der Rechtsverfolgung verbundenen Kosten führen kann. In anderen Rechtsordnungen (z. B. Niederlande, Österreich) ist den Rechtsschutzversichern dagegen die Erbringung von Rechtsdienstleistungen für die Versicherten im außergerichtlichen Bereich nicht verwehrt. Die Rechtsschutzversicherungs-Richtlinie vom 22.6.1987 (RL 87/344/EWG) und die Solvency Il-Richtlinie vom 25.11.2009 (RL 2009/138/EG) sehen ebenfalls keine diesbezüglichen Einschränkungen vor. Die Untersuchung von Ingo Weckmann wendet sich zunächst dem Begriff der Rechtsdienstleistung, dem Berufsbild des Rechtsanwalts sowie dem Produkt der Rechtsschutzversicherung zu. Auf der Grundlage wird die Betätigung von Rechtsschutzversicherern als Rechtsdienstleister erörtert. Dabei werden nicht nur die Leistungen nach den ARB 2012 auf ihre Konformität hin untersucht, sondern es werden auch weitere Modelle der Leistungserbringung beleuchtet. Ein Schwerpunkt der Arbeit bildet die Frage, ob die sehr restriktive Regelung des § 4 RDG aus verfassungs- und europarechtlicher Sicht haltbar ist. Abschließend formuliert der Autor einen konkreten Vorschlag für die Änderung des § 4 RDG. Die Arbeit richtet sich nicht nur an Wissenschaftler, sondern auch an Praktiker, die sich mit Frage beschäftigen, wie weit sich Rechtsschutzversicherer vom Kostenerstatter zum (Rechts-)Dienstleister entwickeln können.

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Autorenporträt
Prof. Dr. Dirk Looschelders wurde am 21. 10. 1960 in Lüchow geboren. Er studierte von 1982-1987 Rechtswissenschaft an der Universität Mannheim und legte 1987 sein Erstes juristisches Staatsexamen ab. Die Zweite juristische Staatsprüfung erfolgte 1990 in Stuttgart. Von 1990-1998 war Looschelders wissenschaftlicher Assistent an der Universität Mannheim. Er promovierte dort im Jahre 1995 mit einer Arbeit zum Thema "Die Anpassung im Internationalen Privatrecht", die von Prof. Dr. Egon Lorenz betreut wurde. 1998 habilitierte sich Looschelders an der Universität Mannheim bei Prof. Dr. Egon Lorenz mit einer Arbeit zum Thema "Die Mitverantwortlichkeit des Geschädigten im Privatrecht". Dabei wurde ihm die Lehrbefugnis für die Fächer "Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung, Privatversicherungsrecht sowie Rechtstheorie" verliehen. In den Jahren 1998/99 war Looschelders als Privatdozent an der Universität Mannheim tätig und nahm im Sommersemester 1999 eine Lehrstuhlvertretung an der Universität Heidelberg wahr. Am 1. 10. 1999 wurde Looschelders zum Universitätsprofessor an der Universität Düsseldorf ernannt. Er hat dort den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung sowie Privatversicherungsrecht inne und ist seit dem 1. 10. 2006 außerdem Direktor des dortigen Instituts für Versicherungsrecht. Vom 17. 3. 2008 bis zum 31. 3. 2010 war Looschelders Dekan der Juristischen Fakultät der Universität Düsseldorf. Looschelders weist zahlreiche Veröffentlichungen auf den Gebieten des Bürgerlichen Rechts, des Internationalen Privatrechts und des Privatversicherungsrechts auf. Zu nennen sind insbesondere die in der renommierten Reihe Academia Iuris erschienenen Lehrbücher zum Schuldrecht (Allgemeiner Teil, 8. Aufl. 2010; Besonderer Teil, 5. Aufl. 2010), der Kommentar zum Internationalen Privatrecht (2004) sowie der Kommentar zum VVG (2010), den Looschelders zusammen mit Frau Prof. Dr. Petra Pohlmann (Münster) herausgibt. Hinzu kommen mehrere umfangreiche Kommentierungen zum BGB (Staudinger, Nomos Kommentar) und zum VVG (Münchener Kommentar zum VVG). Der Zeitschrift Versicherungsrecht ist Looschelders seit 2001 als Schriftleiter eng verbunden.