Neben der Gerechtigkeit ist die Rechtssicherheit einer der Hauptzwecke des Rechts. Bei der Gestaltung von Rechtsregeln spielt sie die Rolle eines Fluchtpunkts. Aus dem rechtlichen Diskurs einer institutionalisierten Rechtsordnung, zumal der deutschen, aber auch einer gemeineuropäischen, ist sie nicht wegzudenken. Andreas von Arnauld verdeutlicht und rekonstruiert eine idée directrice des Rechts, die gerade wegen ihrer Allgegenwart im juristischen Diskurs Gefahr läuft, verschüttet zu werden. Er legt dabei einen primär induktiv-phänomenologischen Ansatz zu Grunde. Aus verschiedenen Blickwinkeln heraus (begriffsgeschichtlich, genealogisch, topologisch, antinomisch) leuchtet er die Teleologie der Rechtssicherheit, ihre wesentlichen normativen Strukturen sowie Erscheinungsformen und Verwendungen des Rechtssicherheitsarguments aus. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf einer Darstellung der Vielschichtigkeit, mit welcher die Forderung nach Rechtssicherheit im deutschen öffentlichen Recht der Gegenwart umgesetzt wird. Der kritisch-wertende Vergleich mit anderen europäischen Rechtsordnungen trägt dazu bei, Einseitigkeiten der nationalen Perspektive zu korrigieren und einen differenzierten Blick auf Inhalt und Funktionsweise eines Verfassungsprinzips Rechtssicherheit zu werfen, welches vom Bundesverfassungsgericht seit langem dem Grundgesetz entnommen wird. ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht mit Schwerpunkt Völker- und Europarecht und Direktor des Walther-Schücking-Instituts an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel.
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