Doktorarbeit / Dissertation aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Politik - Sonstige Themen, Note: cum laude, Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover (Institut für politische Wissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: Die hier vorliegende Doktorarbeit „Untersuchung der sicherheitspolitischen Reaktionen der USA, Deutschlands und Großbritanniens auf den internationalen Terrorismus“ von Stephan Büsching M.A. untersucht die Frage, welche Auswirkungen der islamistische Terrorismus auf die sicherheitspolitischen Vorstellungen und Strategien der drei behandelten Staaten hat, und inwieweit diese Strategien Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit tangieren. Eine weitergehende wissenschaftliche Einordnung der Analysen erfolgt in einem zweiten Schritt unter Zuhilfenahme einschlägiger staatswissenschaftlicher Sekundärliteratur. Die Schwerpunkte liegen dabei auf den legislativen und administrativen Reaktionen auf den islamistischen Terrorismus. Im Fall der Vereinigten Staaten stehen hierbei die Verhaftungswellen nach dem 11. September 2001, die Etablierung des Department of Homeland Security, der PATRIOT Act, und das Internierungslager auf Guantanamo im Mittelpunkt der Studien. Bei Deutschland liegt der Schwerpunkt auf den Sicherheitspaketen I + II, der Erweiterung des Handlungsspielraums staatlicher Sicherheitsorgane und der höchstrichterlichen Rechtsprechung im Zusammenhang mit jenen Erweiterungen. Bei der Analyse der britischen Reaktion auf den Terrorismus steht die Gesetzgebung, insbesondere der UK Anti-Terrorism Crime and Security Act und die mit diesem Gesetz zusammenhängende Rechtsprechung im Mittelpunkt. Ein wichtiges Ergebnis der Untersuchung ist, dass sich in allen drei untersuchten Gesellschaften der Staatscharakter Züge eines Präventionsstaates annimmt, der bestrebt ist, Risiken für seine Bürger lange vor deren tatsächlichen Manifestierung zu erkennen und zu beseitigen, hierbei umfangreiche Ermittlungen nur aufgrund einer allgemeinen Gefahrenlage anstößt, und dabei fast unweigerlich mit Grundsätzen der Rechtsstaatlichkeit kollidiert. Für die USA und Großbritannien lässt sich feststellen, dass hier die Entwicklung noch einen Schritt weiter geht. Der Verdacht auf terroristische Aktivitäten ist hier zum Inhaftierungsgrund auf rein administrativer Grundlage geworden, ohne dass der Verdächtige Anspruch auf ein reguläres Gerichtsverfahren hat. Dies sind Auswüchse die darauf hinweisen, dass im Kampf gegen den Terror das Staatsziel und nicht länger das Recht den Maßstab für das staatliche Handeln lieferte. Festzuhalten ist dabei, dass in der praktischen Politik diese Vorgehensweise in den USA einen weit größeren Umfang annahm als in Großbritannien.