Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Andere Rechtssysteme, Rechtsvergleichung, Note: 13 Punkte, Universität Münster, Sprache: Deutsch, Abstract: War die DDR ein Unrechtsstaat? Selbst ein historisches Thema wie die DDR 25 Jahre nach dem Mauerfall kann höchste Brisanz und Aktualität entfalten. Dass der Umgang mit Grundrechten einen wichtigen Aspekt zur Bewertung von Rechtsstaatlichkeit darstellt, ist heute allgemein anerkannt. Aufgrund der unmittelbaren Auswirkungen auf die Lebenswirklichkeit der Bürger wird die Grundrechtsthematik im Mittelpunkt dieser Arbeit stehen. Unter Einbeziehung der offiziellen DDR-Staatsrechtslehre soll beleuchtet werden, inwiefern sich die von der DDR unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten angestellte Rechtsvergleichung mit der BRD auf die Grundrechte bezog, welcher Zweck damit verfolgt wurde und welche Auswirkungen dies auf die eigene Grundrechtskonzeption hatte. Anschließend sollen die von der DDR daraus gewonnenen theoretischen Erkenntnisse in Relation zur Rechtswirklichkeit gesetzt werden, um etwaige Abweichungen in der Grundrechtsrealität der DDR aufzuzeigen. Zu diesem Zweck wird die Arbeit auch Bezüge zum Völkerrecht herstellen, um zu überprüfen, ob eine Kongruenz der DDR-Rechtspraxis mit völkerrechtlichen Normen bestand. Die Untersuchung wird sich zu Einschränkungszwecken punktuell auf ausgewählte Grundrechte beziehen, welchen eine besondere Bedeutung innerhalb des Rechtssystems der DDR zugemessen wird. Grundlage für die Untersuchung bildet im Folgenden die DDR-Verfassung von 1968/74.
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