Insbesondere in der Corona-Krise ab dem Jahre 2020 wurden erstmalig Freiheitseingriffe in die Grundrechte sichtbar und die Einschränkungen diese wurde teilweise als "dramatisch" beschrieben. Es wurden Lockdowns, Ausgangssperren, Maskenpflichten, Berufsausübungsverbote verhängt und die gesellschaftlichen wie auch kulturellen Handlungsfähigkeiten der Bevölkerung beschränkt. Voßkuhle spricht in diesem Zusammenhang von einem "Stresstest" (Voßkuhle 2020, S. XIX) für den Grundrechtsteil (vgl. ebd.). Verschwörungstheoretiker, Maßnahmengegner und so genannte Querdenker sahen durch die Grundrechtsbeschränkungen sowie Aufhebungen dieser und somit durch staatliches Handeln die Demokratie in der Corona-Krise gefährdet. In diesem Kontext gilt zu hinterfragen, weshalb es dem Staat in einigen Fällen möglich ist, rechtsstaatlich einzugreifen und Grundgesetze auf Zeit einzuschränken. Somit wurden beispielsweise während der Corona-Krise die Versammlungsfreiheit der Demonstrationen von Anti-Coronamaßnahmen-Gegner durch Verstöße aufgelöst oder die Freiheitsrechte durch Ausgangssperren bezüglich des Infektionsschutzgesetzes beschränkt. Aber auch weitere gewalttätige Versammlungen können beispielsweise durch Polizei und Staat aufgelöst werden. Hinsichtlich des Ukrainekonflikts demonstrierte im Frühjahr 2022 in Berlin ein Autokorso gegen die angebliche Diskriminierung russischsprachiger Menschen und verwendete dabei rechtswidrige Zeichen, wie ein Z, das für den Angriffskrieg Russlands steht. Weshalb ist es erlaubt und notwendig in diesem Fall strafrechtlich und als Staat einzugreifen, ein Strafverfahren einzuleiten und einen Platzverweis auszusprechen und weshalb wurde dennoch die Versammlung nicht vollständig aufgelöst oder verboten (vgl. Koall 2022)? Weshalb sind solche Eingriffe bezüglich des Rechtsstaates in der heutigen Zeit noch möglich und weshalb sind die Befürchtungen einer Ent-Demokratisierung unbegründet? Die Befürchtungen der Skeptiker, Verschwörungstheoretiker und Maßnahmengegner hinsichtlich der Coronaproblematik sollen mittels der Analyse hinterfragt werden. Sicherlich gilt es die staatlichen Eingriffe stets kritisch zu hinterfragen und einige Grundrechtsbeschränkungen wurden zudem vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe aufgelöst. Es wird den Fragen nachgegangen, ob Schnittpunkte zwischen den Prinzipien vorhanden sind, welches Verhältnis zwischen diesen beiden bestehen sollte, ob die Prinzipien miteinander konkurrieren oder sich ausschließen.
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