Diplomarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Politik - Politisches System Deutschlands, Note: 2,0, Universität Potsdam, Sprache: Deutsch, Abstract: Einleitung und Fragestellung Ist ein Abgeordneter - zumindest rechtlich - unabhängig in Fragen und Gesetzesvorhaben, die in die Lebensverhältnisse der Bürger eingreifen? Welchen Beeinflussungen und Sanktionen ist er ausgesetzt, und wie weit darf er in seiner Unabhängigkeit gehen? In Erinnerung sind hier in jüngerer Zeit beispielsweise die Fraktionsausschlüsse der Abgeordneten Jürgen W. Möllemann und Martin Homann, aber auch sicherlich die Äußerungen des damaligen Generalsekretärs der SPD, Franz Müntefering, der bei der Abstimmung im Bundestag zu einem Auslandseinsatz der Bundeswehr disziplinierend bis drohend auf die Mitglieder der Bundestagsfraktion der SPD einwirkte, sie sollten loyal zu der von ihnen gestützten Regierung stehen und daher auch für diesen Einsatz stimmen. Dazu stellte er fest, dass die vorliegende Entscheidung keine sei, bei der die Abgeordneten ihr Gewissen bemühen müssten. Schließlich forderte er Sanktionen gegen die von der Fraktionslinie abweichenden Abgeordneten, beispielsweise bei der Nominierung der Kandidaten zur nächsten Bundestagswahl. Bei der Bewertung dieses Sachverhaltes ist vor allem das Verständnis vom Mandat bzw. das Spannungsverhältnis zwischen Art. 21 Abs. 1 GG und dem Art 38 Abs. 1 Satz 2 GG (Artikel 21 Abs. 1 GG als Ausdruck der Parteiendemokratie, Artikel 38 Abs. 1 Satz 2 GG als Ausdruck der repräsentativen Demokratie) relevant; aber auch die Rechtsstellung der Abgeordneten sowie die Rechte und Pflichten, in die sie bei ihrer Arbeit eingebunden sind, sind von Bedeutung. Aufgabe dieser Arbeit soll es sein, u.a. zu untersuchen, welche rechtlichen Schutzschilde Abgeordnete des Deutschen Bundestages gegen die auf sie einwirkenden Interessen haben und in welchen Rechtsrahmen sie bei der Ausübung ihrer Tätigkeit eingebunden sind. Welche Rechte und Pflichten besitzen die Abgeordneten – sowohl nach der Geschäftsordnung des Bundestages, als auch nach den jeweiligen Fraktionsgeschäftsordnungen bzw. Arbeitsordnungen – und in welchem Umfang werden sie bzw. können sie gegebenenfalls unter Druck gesetzt oder diszipliniert werden. Neben diesen verfassungsmäßigen und gesetzlichen Rechten stellt die angemessene soziale Absicherung eine bedeutsame Voraussetzung für den Schutz des freien Mandats dar. Hierbei ergibt sich die Frage, ob die Höhe der Entschädigung und der Versorgung ausreichend sind, um eine wirksame Schutzfunktion zu haben ausüben zu können...