Studienarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 16, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit seiner Reinen Rechtslehre vertrat Hans Kelsen (1881-1973) auf exemplarische und zugleich konsequenteste Weise das im 19. Jahrhundert aufkommende Gedankengut des Rechtspositivismus. Die namensgebend an Immanuel Kants "Kritik der reinen Vernunft" angelegte Reine Rechtslehre sah es dabei als ihr primäres Ziel an, die Jurisprudenz zu einer autarken und von äußeren Einflüssen, wie der Ethik oder Psychologie, unberührten Wissenschaft zu erhöhen. Kelsen selbst konstatierte als methodisches Grundprinzip seiner Theorie die Befreiung der Rechtswissenschaft von "allen ihren fremden Elementen" und kritisierte die bis dato erfolgte Hinnahme einer solchen Vermengung. Diese Erhöhung der Jurisprudenz strebte nach einer faktischen Gleichstellung mit anderen Wissenschaften und erreichte ihr Ziel nicht zuletzt durch die klare Trennung von Recht und Moral.
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