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Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Andere Rechtssysteme, Rechtsvergleichung, Note: 14, Friedrich-Schiller-Universität Jena, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Gegenstand der vorliegenden Untersuchung – die Vor- und Nachteile des monistischen und dualistischen Führungssystems in Unternehmen – ist ein ständig wiederkehrender Topos, seit der deutsche Gesetzgeber – kommend vom monistischen System – mit den Aktienrechtsreformen von 1861, 1870, 1884 und spätestens 1937 das dualistische Führungssystem im Aktienrecht festgeschrieben hat; diese Festsetzung hat der deutsche Gesetzgeber…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Andere Rechtssysteme, Rechtsvergleichung, Note: 14, Friedrich-Schiller-Universität Jena, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Gegenstand der vorliegenden Untersuchung – die Vor- und Nachteile des monistischen und dualistischen Führungssystems in Unternehmen – ist ein ständig wiederkehrender Topos, seit der deutsche Gesetzgeber – kommend vom monistischen System – mit den Aktienrechtsreformen von 1861, 1870, 1884 und spätestens 1937 das dualistische Führungssystem im Aktienrecht festgeschrieben hat; diese Festsetzung hat der deutsche Gesetzgeber 1960 bestätigt, während in den umliegenden Staaten dieses strikte dualistische System nahezu unbekannt gewesen und gerade im angelsächsischem Raum immer wieder auf Ablehnung gestoßen ist. Im Laufe der Jahrzehnte ist sowohl in der rechtswissenschaftlichen als auch wirtschaftswissenschaftlichen Diskussion die Überlegenheit des einen oder anderen Systems propagiert worden. Die Untersuchung der Vor- und Nachteile beider Systeme berührt einen Kernbereich der Corporate Governance. Darunter ist – vereinfacht – die Funktionsweise der Leitungsorgane, ihr Zusammenwirken und die Überwachung ihres Verhaltens zu verstehen.1 Dabei bestehen Lücken zwischen schlecht informierten Aktionären als Auftraggebern („principal“) und den umfassend informierten Führungskräften als den Beauftragten („agent“) – das sog. principal-agent-problem. Diese Lücken müssen im Sinne einer guten Corporate Governance geschlossen werden. Im monistischen Sytem geschieht dies zunehmend über die sog. independent Non-Executive Directors, im dualistischen System über den Aufsichtsrat. Die Diskussion um Vor- und Nachteile bzw. die Überlegenheit eines Systems flammte insbesondere immer wieder nach größeren Unternehmensskandalen auf – exemplarisch sind für den Anfang des 21. Jahrhunderts für Deutschland als Vertreter des Dualismus die Fälle Holzmann und Metallgesellschaft, für den Monismus die Skandale um Enron und die Barings Bank zu nennen – und ist nach der vergangenen Finanzkrise wieder hochaktuell. Es zeigt sich, dass beide Systeme im Einzelfall nicht frei von Missständen und Fehlern sind.