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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Medien / Kommunikation - Journalismus, Publizistik, Note: 1,3, Universität Hamburg (Journalistik/Kommunikationswissenschaft), Veranstaltung: Examenscolloquium, Sprache: Deutsch, Abstract: Um den journalistischen Aufgaben in einer (Medien-) Demokratie gerecht zu werden, ist journalistische Autonomie erforderlich. Journalisten müssen unzensiert zu Wort kommen können und auch brisante Themen von gesellschaftlicher Relevanz angehen. Dies setzt eine gesetzlich garantierte Unabhängigkeit vom Staat voraus. Ebenso setzt es jedoch eine garantierte…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Medien / Kommunikation - Journalismus, Publizistik, Note: 1,3, Universität Hamburg (Journalistik/Kommunikationswissenschaft), Veranstaltung: Examenscolloquium, Sprache: Deutsch, Abstract: Um den journalistischen Aufgaben in einer (Medien-) Demokratie gerecht zu werden, ist journalistische Autonomie erforderlich. Journalisten müssen unzensiert zu Wort kommen können und auch brisante Themen von gesellschaftlicher Relevanz angehen. Dies setzt eine gesetzlich garantierte Unabhängigkeit vom Staat voraus. Ebenso setzt es jedoch eine garantierte Pressefreiheit innerhalb von Medieninstitutionen voraus. Diese meint: die Freiheit zur Unabhängigen Berichterstattung, die die Meinungsbildung und Meinungsäußerung gegen (übermäßige) kommerzielle Einflüsse ermöglicht und die Presse als Organ der öffentlichen Meinung schützt. Denn ein ebenso nationales wie globales Phänomen im Journalismus stellt die Beeinträchtigung journalistischer Autonomie durch zunehmende kommerzielle Zwänge dar (vgl. Weischenberg 2001: 61ff). Die Frage ist, ob ein solcher Journalismus in demokratischen Gesellschaften westlicher Ausprägung langfristig seinen zentralen Beitrag leisten kann. Als quasi erweitertes Wahrnehmungsorgan des jeweiligen Rezipienten fällt ihm Verantwortung zu, die er als soziales Kontroll-, Warn- und Informationssystem innerhalb der Gesellschaft trägt. Ein unabhängiger Journalismus ist konstitutiver Bestandteil einer funktionierenden Demokratie und ist aktiv an der Meinungs- und Willensbildung der Bevölkerung beteiligt. Dabei schützt Art. 5 Abs. 1 S. 2 des Grundgesetzes umfassend das Recht des Verlegers auf Bestimmung, Änderung und Umsetzung der Tendenz seiner Publikation. Die Pressefreiheit schützt daher den Verleger auch vor Beeinträchtigung seiner Grundsatzkompetenz durch arbeitsrechtliche Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte. Die Zugkraft der Pressefreiheit steht hier entgegengesetzt zur inneren Pressefreiheit. (...) Dieser Sachverhalt insgesamt macht eine verstärkte Aufmerksamkeit gegenüber der Problematik der fehlenden rechtlichen Grundlagen und mangelnden Sanktionsmöglichkeiten notwendig. Abgesehen von den Entwicklungen rechtlicher Rahmenbedingungen und den Entwicklungen zur (Um)Gestaltung von Redaktionsstatuten, sollten empirisch gestützte Erkenntnisse weiteren Aufschluss über die Ausprägung von innerer Pressefreiheit geben. Inwieweit Redaktionsstatuten Entscheidungsprogramme innerhalb von Redaktionen zur Stärkung von innerer Pressefreiheit verbindlich regeln, soll – wie die Bedeutung von innerer Pressefreiheit für die journalistische Arbeit – als ein Teil der vorgeschlagenen Untersuchung von Journalisten bewertet werden.