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"Ich habe nit wuhst, das der wulf so gotlose ist", kommentierte Friedrich Wilhelm I. Wolffs Rede. Bei "Strafe des Stranges" wurde Wolff des Atheismus beschuldigt, aus Preußen ausgewiesen. In seiner Festrede als Prorektor 1721 in Halle hatte er das tugendhafte Leben der nicht-christlichen Chinesen als vorbildlich empfohlen.

Produktbeschreibung
"Ich habe nit wuhst, das der wulf so gotlose ist", kommentierte Friedrich Wilhelm I. Wolffs Rede. Bei "Strafe des Stranges" wurde Wolff des Atheismus beschuldigt, aus Preußen ausgewiesen. In seiner Festrede als Prorektor 1721 in Halle hatte er das tugendhafte Leben der nicht-christlichen Chinesen als vorbildlich empfohlen.

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Autorenporträt
Christian Wolff (geadelt Christian Freiherr von Wolff, in der Encyclopédie Chrétien Wolf; * 24. Januar 1679 in Breslau; + 9. April 1754 in Halle) war ein bedeutender deutscher Universalgelehrter, Jurist und Mathematiker sowie einer der wichtigsten Philosophen der Aufklärung zwischen Leibniz und Kant. Der Aufklärer zählt zu den bedeutendsten Vertretern des Naturrechts und gilt als eigentlicher Begründer der Begriffsjurisprudenz des 19. Jahrhunderts. Die deutsche Philosophie verdankt ihm ihre terminologische Grundlegung; viele von ihm definierte Begriffe wie Bewusstsein, Bedeutung, Aufmerksamkeit oder an sich wurden später in die Alltagssprache übernommen. Wolff hatte auch maßgeblichen Einfluss auf die preußische Gesetzgebung.