Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Soziologie - Politik, Majoritäten, Minoritäten, Note: 2,3, Ruhr-Universität Bochum, Veranstaltung: Aktuelle Fragen der Sozialpolitik, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Ausgestaltung des Alterssicherungssystems ist nicht nur in Anbetracht leerer Rentenkassen und gewandelter Arbeitsmarktbedingungen ein bereits länger andauerndes Diskussionsthema, auch und vor allem der demographische Wandel sowie eine bevorstehende Finanzierungskrise stellen die Politiker weiterhin vor massive Probleme. Nach 2 Weltkriegen und anhaltender Inflation waren auch die von Kaiser Wilhelm I. eingeführten sozialen Sicherungssysteme angeschlagen und stark geschwächt. Hierbei lagen die Haupteinnahmen zur Alterssicherung allerdings noch bei der Familie, Kinder fungierten als spätere Versorger ihrer Eltern. Im Jahr 1957 setze eine erste Reform des bis dahin bestehenden Rentensystems ein, wobei hier Wert auf „Dynamisierung“ und „Umverteilung“ gelegt wurde. So wurde nun nicht mehr nach eingezahlten Beiträgen bestimmt, wie viel Rente man erhalten würde, sondern die Altersrente wurde an die Einkommensentwicklung der erwerbstätigen Bevölkerung gekoppelt. Allerdings wurden die Risiken die sich aus der Umverteilung und dem geschlossenen „Generationenvertrag“ ergeben haben unterschätzt. Die gesetzliche Rente ist allein nicht mehr in der Lage die Altersversorgung heutiger und künftiger Generationen zu gewährleisten. Das Umlageverfahren stößt an seine Grenzen, Reformen werden angestrengt den erwarteten Folgen entgegenzuwirken oder diese zumindest abzuschwächen. Dabei werden auch zunehmend Sympathien für eine Teilkapitaldeckung geäußert, welche neben der gesetzlichen Rente eine private Altersvorsorge vorsieht. In Anbetracht einer Vielzahl aufkommender Probleme stellt sich nun auch die Frage nach einem vollkommenen Systemwechsel: der Wechsel vom Umlage- zum Kapitaldeckungsverfahren. In dieser Arbeit soll zunächst kurz auf das aktuelle 3-Säulen-Modell der Altersvorsorge in Deutschland und das Mackenroth-Theorem, welches in unmittelbarer Verbindung zu den Reformen im Bereich der Sozialpolitik steht, eingegangen werden. Daran anschließend werden das Umlage- und das Kapitaldeckungsverfahren näher erklärt. Hier stehen allem voran die Funktionsweise und die Voraussetzungen, unter denen das jeweilige System zum Einsatz kommen kann. Im Zusammenhang damit soll auf Vor- und Nachteile der beiden Systeme eingegangen werden, sowie Probleme die sich bei der Bestimmung der Renditeerwartung in den jeweiligen Systemen ergeben. ...