Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Politisches System Deutschlands, Note: 1,7, Universität Potsdam (Institut für Politikwissenschaft), Veranstaltung: Seminar: Das föderative System der Bundesrepublik Deutschland, Sprache: Deutsch, Abstract: [...] Dies wäre an sich nicht weiter verwundernswert, stellt dieser doch den "Kern der bundesstaatlichen Ordnung dar"1, in dem sich entscheidet, ob die den Ebenen im Grundgesetz zugedachten Aufgaben auch hinreichend ausgeführt werden können. Daher herrscht bei sämtlichen politischen Kräften nahezu Konsens, dass eine Reform des Länderfinanzausgleichs notwendig sei. Allerdings führten diese Bemühungen bisher zu keinem grundsätzlich neuartigen Kompromiss. Im Gegenteil, geringfügig verändert wird der Ausgleich bis 2019 fortgesetzt. Eine Hausarbeit, die die Reformüberlegungen zum Finanzausgleich thematisiert, muss daher notwendig auch nach der Realisierbarkeit von Reformvorhaben fragen und Gründe für die Diskrepanz zwischen Reformwillen und mangelnder Reformbereitschaft suchen. Dazu soll in einem ersten Schritt das momentane System des Länderfinanzausgleichs dargestellt, im zweiten Kapitel die Reformüberlegungen systematisiert werden, um schließlich nach Gründen für die Starre der Handelnden zu fragen. Im Mittelpunkt dieses ersten Kapitels steht die Darstellung des Finanzausgleichs im weitem Sinn. Dazu ist es allerdings nötig zuerst die Steuerverteilung zwischen Bund und Ländern knapp zu skizzieren, da diese die Grundlage für die Verteilung der Gelder sowohl in horizontaler als auch in vertikaler Ebene bildet. Die Fragen, wer macht die Steuergesetze und wie werden die Steuern verteilt, werden im Grundgesetz hauptsächlich in den Absätzen 104a - 106, sowie 72 behandelt. Artikel 105 regelt dabei die Gesetzgebungskompetenz. Aus diesem Artikel folgt, dass der Bund zwar nur die "ausschließliche Gesetzgebungskompetenz über Zölle und Finanzmonopole"2 innehat, allerdings eröffnet ihm Absatz 2 in Zusammenhang mit Artikel 72 Absatz 2 die Möglichkeit in den Bereichen der konkurrierenden Gesetzgebung Steuergesetze zu erlassen, wenn "ihm das Aufkommen dieser Steuern ganz oder zum Teil zusteht"3, bzw. in diesen Bereichen: "ein Bedürfnis nach bundesgesetzlicher Regelung besteht, weil [...] 3. die Wahrung der Rechts- und Wirtschaftseinheit, insbesondere die Wahrung der Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse über das Gebiet des Landes hinaus sie erfordert".4 [...] 1 Vgl. Ute Wachendorfer-Schmidt: Politikverflechtung im vereinigten Deutschland, Wiesbaden 2003, Seite 191. 2 Vgl. Artikel 105 Absatz 1 GG. 3 Vgl. Artikel 105 Absatz 2 GG. 4 Vgl. Artikel 72 Absatz 2 GG, die Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse wurde 1994 durch Gleichwertigkeit ersetzt.
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