Diplomarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,7, Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin, Sprache: Deutsch, Abstract: Deutschlands wirtschaftliche Probleme sind groß: Das Wachstum erlahmt, die Arbeitslosenzahlen steigen ständig, die Verschuldung ist zu hoch. Ursache ist nicht nur die labile Konjunktur, sondern auch die Strukturkrise, in der sich das Land befindet. Um das zu ändern, hat Bundeskanzler Gerhard Schröder in seiner Regierungserklärung vom 14. März 2003 mit dem Titel "Mut zum Frieden und Mut zur Veränderung" Strukturreformen vor allem in der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik angekündigt. "Ohne Strukturreformen verpufft jeder Nachfrageimpuls." erklärte Schröder im Bundestag. Eine der von Schröder angekündigten Maßnahmen ist die Reform des Kündigungsschutzrechts. Ein Thema, das in den letzten Wochen und Monaten von Politikern, Wirtschafts- und Arbeitsrechtswissenschaftlern gleichermaßen diskutiert wurde. Viele Wirtschaftswissenschaftler sind der Überzeugung, dass die restriktiven Kündigungsschutzregelungen ein entscheidendes Beschäftigungshemmnis darstellen, weil die Unternehmer aus Angst vor nicht kalkulierbaren Entlassungskosten mit Neueinstellungen zögern. Auch die Arbeitsrechtswissenschaft spart nicht an Kritik am bestehenden deut-schen Kündigungsschutzrecht: Es sei unsinnig, nicht realitätsnah und würde als "Abwehrbollwerk" Arbeitsplatzinhaber vor den Arbeitsplatzsuchenden schützen. Kündigungsschutzprozesse hätten "Lotteriecharakter" und würden die Beteiligten zu unwürdigem Feilschen und Taktieren, Verschleiern und Lügen zwingen. In der Politik betrachtet man ebenfalls das Kündigungsschutzrecht als Hindernis für Einstellungen. Deshalb wird es als notwendig erachtet, Korrekturen vorzunehmen, um die wirtschaftlichen Kräfte zu mobilisieren und das unternehmerische Engagement zu steigern. Heftige Kritik kommt dagegen aus Gewerkschaftskreisen, weil befürchtet wird, dass eine Reform zu einer noch höheren Arbeitslosigkeit führt.
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