Der europäische Rechtsrahmen für die elektronische Kommunikation ist seit 2002 in Kraft und steht nach einer größeren Novelle im Jahr 2009 nun erneut auf der politischen Reformagenda. Die im Auftrag der Bundesnetzagentur erstellte Studie untersucht den aus Sicht ihrer Verfasser tatsächlich bestehenden Reformbedarf aus einer interdisziplinären Perspektive und setzt sich dabei sowohl aus juristischer als auch aus ökonomischer Sicht kritisch mit aktuellen Vorschlägen für eine grundsätzliche Neuausrichtung der Regulierung auseinander. Dabei liegt der Schwerpunkt auf dem Bereich der wettbewerbsfördernden Marktregulierung von Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht, wird aber insbesondere auch die Forderung nach einer verstärkten Schaffung von regulatorischen Anreizen für den Ausbau von Hochgeschwindigkeitsdatennetzen umfassend beleuchtet. Die Studie ist in drei Teile gegliedert: Zunächst wird ein etwaiger Reformbedarf auf Ebene der grundlegenden Regulierungsziele analysiert. Das schließt eine ausführliche Analyse der rechtlichen Zusammenhänge und eine ökonomische Bewertung der Anwendung des bestehenden Rechtsrahmens mit ein. In einem zweiten Teil werden Anpassungsnotwendigkeiten und Optimierungspotential auf Ebene der Regulierungsinstrumente untersucht, was innovative Lösungen etwa zur Frage einer erheblichen Beeinträchtigung wirksamen Wettbewerbs durch unilaterale Effekte jenseits marktbeherrschender Stellungen oder zur besseren Abstimmung der sektorspezifischen Regulierung mit dem allgemeinen Wettbewerbsrecht umfasst. Die Studie schließt mit einer Analyse ausgewählter institutioneller bzw. prozeduraler Fragestellungen, namentlich in Bezug auf das EU-Konsolidierungsverfahren und Harmonisierungsmaßnahmen der Kommission im Bereich der Marktregulierung.
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