Das internationale Abstammungsrecht sieht sich heute mit einer Vielzahl an Phänomenen konfrontiert, die der Gesetzgeber bei der Verabschiedung von Art. 19 Abs. 1 EGBGB im Jahre 1997 noch nicht beziehungsweise nicht in dieser Häufung kannte. Hierzu gehören konkurrierende Vaterschaften, die Abstammung bei künstlicher Befruchtung, gleichgeschlechtliche Elternschaften, die Leihmutterschaft, die Abstammung von transgeschlechtlichen Personen, missbräuchliche Anerkennungen und die Mehrelternschaft. Kann das geltende Recht auf diese neuen Entwicklungen noch angemessen reagieren? Ausgehend von einem rechtsvergleichenden Überblick über das Sachrecht analysiert Tatjana Tertsch die Probleme, die sich im internationalen Abstammungsrecht stellen, und erarbeitet unter Berücksichtigung ausländischer Kollisionsrechte einen Gesetzesvorschlag. Dabei geht sie auch der Frage nach, ob sich aus dem Unionsrecht die Pflicht ergibt, eine in einem anderen Mitgliedstaat begründete Elternschaft anzuerkennen. Geboren 1993; Studium der Rechtswissenschaft in München und Edinburgh; Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung der Ludwig-Maximilians-Universität München; 2022 Promotion; Referendariat am Landgericht München I.
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