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Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Führung und Personal - Sonstiges, Note: 2, Frankfurt University of Applied Sciences, ehem. Fachhochschule Frankfurt am Main (Fachbereich 2), Veranstaltung: Seminar Betriebliches Umfeld, Sprache: Deutsch, Abstract: Grundlage dieser Bearbeitung bilden die Paragraphen aus dem Betriebsverfassungsgesetz: · § 75 Absatz 2 · § 87 Absatz 1 Nr. 1 · § 87 Absatz 1 Nr. 6 2.1 § 75 Absatz 2 "Arbeitgeber und Betriebsrat haben die freie Entfaltung der Persönlichkeit der im Betrieb beschäftigten Aarbeitnehmer zu schützen und zu fördern" 2.2 § 87 Abs.1 Nr. 1 "Fragen…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Führung und Personal - Sonstiges, Note: 2, Frankfurt University of Applied Sciences, ehem. Fachhochschule Frankfurt am Main (Fachbereich 2), Veranstaltung: Seminar Betriebliches Umfeld, Sprache: Deutsch, Abstract: Grundlage dieser Bearbeitung bilden die Paragraphen aus dem Betriebsverfassungsgesetz: · § 75 Absatz 2 · § 87 Absatz 1 Nr. 1 · § 87 Absatz 1 Nr. 6 2.1 § 75 Absatz 2 "Arbeitgeber und Betriebsrat haben die freie Entfaltung der Persönlichkeit der im Betrieb beschäftigten Aarbeitnehmer zu schützen und zu fördern" 2.2 § 87 Abs.1 Nr. 1 "Fragen der Ordnung des Betriebes des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb" 2.3 § 87 Absatz 1 Nr. 6 "Einführung und Anwendung von technischer Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen" [...]