Auf Grundlage der Blockchain-Technologie stellen virtuelle Währungen eigene Infrastrukturen abseits konventioneller Vermittlung durch den Staat oder privatwirtschaftlicher Intermediäre bereit. Sie ermöglichen die Übermittlung und Schöpfung virtueller Wertträger und können damit in vielerlei Hinsicht wie herkömmliche Währungen Einsatz finden. Es stellt sich die Frage nach der rechtlichen Regulierung dieser weitgehend außerhalb der Rechtsordnung stattfindenden Koordination, insbesondere der Erfassung blockchainbasierter Transaktionen über währungsbezogene Instrumente des Rechts, etwa bei der Vermeidung von Geldwäsche oder dem Verbraucherschutz. Rechtliche Ordnungsversuche müssen zudem die eigene Governance der Netzwerke in die Erwägungen einbeziehen und beachten, dass Blockchains allgemein betrachtet als verteilte Register auch abseits des Zahlungsverkehrs Anwendung finden und kontextsensitive Rechtsrahmen erfordern. Geboren 1988; Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg; 2018 Promotion; derzeit Rechtsreferendar am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg.
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