Regulierung bildet eine Strategie, um in Wirtschaftsbereichen, die nicht zu wirksamem Wettbewerb tendieren, das freie Spiel der wirtschaftlichen Kräfte möglichst unverfälscht zur Geltung kommen zu lassen. Das Regulierungsrecht schafft einen Rahmen, in dem hoheitliche und private Akteure und ihre jeweiligen Handlungsbeiträge geordnet aufeinandertreffen können. Dabei lassen sich aus dem Konzept der Regulierung Anforderungen ableiten, denen der hoheitliche Handlungsbeitrag genügen muss. Doch auch aus den Regelungen des Grundgesetzes und der Europäischen Verträge ergeben sich entsprechende Vorgaben aus dem Blickwinkel der demokratischen Legitimation von Hoheitsgewalt. Eine erforderliche Demokratietheorie für den Politikbereich der Regulierung kann auf ältere Argumentationsmuster zurückgreifen, die die deutsche rechts- und politikwissenschaftliche Diskussion geprägt haben und einer historisch informierten Neuinterpretation zugänglich sind. Geboren 1984; Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Bonn; Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Völkerrecht und Europarecht der Universität Göttingen sowie Mitarbeiter des vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten Verbundprojekts 'Gestaltung der Freiheit - Regulierung von Wirtschaft zwischen historischer Prägung und Normierung'; 2014 Promotion; seit 2012 Rechtsreferendar beim Landgericht Göttingen.
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