Die Digitalkonzerne GAMAM sind aufgrund der Vielzahl von komplementären Produkten als digitale Plattform-Ökosysteme einzuordnen. Der Autor untersucht, ob das herkömmliche ex-post-Kartellrecht dazu geeignet war bzw. ist, um marktübergreifende Machtstellungen von digitalen Plattform-Ökosystemen einzuhegen. Zugleich zieht der Autor eine kumulative ökosystemspezifische Regulierung in Betracht. Hierzu arbeitet der Autor einen wettbewerbsrechtlichen Begriff von digitalen Plattform-Ökosystemen heraus und unterbreitet einen generellen Regulierungsvorschlag. Abschließend untersucht der Autor, ob der Digital Markets Act und 19a GWB Gefährdungslagen durch digitale Plattform-Ökosysteme hinreichend adressieren.
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